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Sachverhalt - offene Frage

Dies ist eine Diskussion zu Sachverhalt - offene Frage innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 20.04.2009, 11:10
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Sachverhalt - offene Frage

Hallo Alle!

Wie würdet ihr das Problem lösen, wenn in einem Sachverhalt mit Verwaltungsrecht (einstweiliger Rechtsschutz) der Klausursteller darauf verzichtet hat zu schreiben, ob der Antragsteller einen Widerspruch eingelegt hat?? Es geht gleich mit dem Antrag auf §80 V weiter und der wird auch sowohl von dem VG als auch vom OVG (negativ) entschieden. Wenn diese beiden Gerichte entschieden haben, kann man dann daraus lesen, dass der Widerspruch wohl eingelegt worden sein muss? Oder sollte man - weil wirklich kein Wort dazu steht - davon ausgehen, dass keiner eingelegt worden ist?

Kann man bei solchen Sachverhaltsfragen auch schreiben, dass letztendlich die Frage, ob der eingelegt wurde dahinstehen kann, da ja die Gerichte schon entschieden haben?
Was entspricht der (realitätsnahen) Sachverhaltsauslegung, was wäre unzulässige Sachverhaltsinterpretation?

Ich bin verwirrt... Wie geht ihr mit solchen lückenhaften Sachverhalten um? Ich freu mich über schnelle Antworten.

LG
fefu
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Alt 20.04.2009, 13:50
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AW: Sachverhalt - offene Frage

Dies ist bei der Zulässigkeit unter "Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis" zu prüfen. Nach h.M. entfällt das Rechtsschutzbedürfnis jedoch nicht, wenn in der Hauptsache noch kein Rechtsbehelf eingelegt wurde.

Ein paar Sätze kann man zu diesem Thema ruhig schreiben.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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