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Rügelose Einlassung

Dies ist eine Diskussion zu Rügelose Einlassung innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 07.06.2006, 18:16
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Rügelose Einlassung

Hallo,
bei einer Fallbearbeitung hat sich folgende Frage ergeben. § 126 BRRG schreibt für alle Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis ein Vorverfahren vor, also auch bei der Allgemeinen Leistungsklage bzw. der Fortsetzungsfeststellungsklage (FFK).
Wenn ich nun eine FFK prüfe bei der der Beamte keinen Widerspruch erhoben hat (sondern direkt eine Klage) und der Beklagte (Dienstherr) lässt sich zumindest hilfsweise auf die Klage ein. Ist die FFK dann trotzdem zulässig, oder darf sich der Beklagte hier gar nicht rügelos einlassen?
Danke für eure Hilfe!
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