Dies ist eine Diskussion zu Rügelose Einlassung innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Rügelose Einlassung Hallo, bei einer Fallbearbeitung hat sich folgende Frage ergeben. § 126 BRRG schreibt für alle Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis ein Vorverfahren vor, also auch bei der Allgemeinen Leistungsklage bzw. der Fortsetzungsfeststellungsklage (FFK). Wenn ich nun eine FFK prüfe bei der der Beamte keinen Widerspruch erhoben hat (sondern direkt eine Klage) und der Beklagte (Dienstherr) lässt sich zumindest hilfsweise auf die Klage ein. Ist die FFK dann trotzdem zulässig, oder darf sich der Beklagte hier gar nicht rügelos einlassen? Danke für eure Hilfe! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Gerichtsstand / Versäumnisurteil / rügelose Einlassung - Bitte Tipps zur Falllösung | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 02.09.2008 08:35 |
| Einlassung, was ist das? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 02.12.2007 22:06 |
| Anklage - Einlassung des Angeklagten | Recht der Strafverteidigung | 06.11.2006 10:20 |
| Einlassung nach Akteneinsicht ? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 18.07.2005 19:55 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios