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Repräsentation und Zufall

Dies ist eine Diskussion zu Repräsentation und Zufall innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 29.09.2008, 12:48
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Repräsentation und Zufall

Liebe alle,

ich hätte gerne eure Meinung zu einem (vielleicht vermeintlichen) Problem in einer Anfänger-Hausarbeit im Staatsorganisationsrecht zur materiellen Verfassungsmäßigkeit.

Zum Verständnis der Rahmenbedingungen noch kurz eine grobe Umschreibung des Sachverhalts:

Der Bund erlässt ein neues Gesetz, wonach das Verhältniswahlrecht abgeschafft wird. Der Idee nach werden auch alle Normen des BWahlG angepasst.

Den Teil habe ich geprüft und halte ihn noch für verfassungswidrig, aber arbeite noch daran.
Zu meinen 2 Fragen:

1. Im Zuge der Anpassung an das reine Mehrheitswahlrecht, sollen im Bundestag nur noch 299 Abgeordnete sein.

Ich sehe da kein Problem und würde das in einem Satz abhandeln. Seht ihr das auch so?

2. Ebenfalls im Zuge der Anpassung wird § 5 des BWahlG wie folgt gefasst:

(1) In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist der Bewerber,
der mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten hat. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvor-schlag, ist der Bewerber gewählt, wenn mindestens 25 vom Hundert der Wahlberechtigten für ihn gestimmt haben.

(2) Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der Stimmen, findet am zwei-ten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ers-ten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt. Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.

Wie seht ihr das? Meiner Meinung nach ist das auch unproblematisch. Den Losentscheid werde ich kurz aufgreifen, aber zum Schluss kommen, dass das ein gängiges Mittel ist und fertig.



Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet!

Liebe Grüße,
Mr.Mark
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2008, 15:19
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AW: Repräsentation und Zufall

Was die Abgeordneten angeht, so reichen meiner Meinung nach 299 Abgeordnete aus. Ob es 299 oder 598 sind, fällt in Relation zu 80.000.000 nicht ins Gewicht (Meine Meinung).
Genau die Problematik wegend er Repräsentation hätte ich in einem Satz angesprochen und im nächsten angemerkt, dass das wohl gewährleistet ist.

Bzgl des Losentscheids: Was du mit der Unmittelbarkeit der Wahl ansprichst, habe ich mir auch überlegt. Aber letztlich muss sich nunmal für einen Kandidaten entscheiden. Es ist ja nicht so, dass von vornherein gelost wird, sondern erst bei Stimmgleichheit. Aus diesen Erwägungen heraus würde ich das Los als unproblematisch sehen.

Hinzu kommt, dass auf diesen beiden Punkten definitiv keine Hauptschwerpunkt liegt. Ich habe in der formellen Verfassungsmäßigeit bereits:

- Gesetzesvorlage durch die "Mitte des Bundestags" (Regierungsfraktion), obwohl ausschließlich die Regierung das Gesetz ausgearbeitet hat

- uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat

Und in der materiellen:

- Mehrheitswahlrecht an sich

- Ausländerwahlrecht

Daher würde ich sagen, dass auf meinen beiden Fragepunkten schon mal nicht zu viel Platz aufgewandt werden sollte. Allerdings würde ich lieber sicher gehen, dass ich da keinen Streit (wenn auch nur einen kleinen) übersehe.

Finde ich bei dir mit diesen Überlegungen keine Zustimmung?
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  #3 (permalink)  
Alt 29.09.2008, 19:15
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AW: Repräsentation und Zufall

Verstehe. Da du aber die 299 Abgeordneten nicht mehr aufgegriffen hast, nehme ich an, dass du den Punkt unter den genannten Aspekten auch eher kurz abhandeln würdest?
Ansonsten danke ich dir schonmal ganz herzlich für deine kritische Beurteilung!

Weitere oder ergänzende Meinungen sind aber auch herzlich willkommen
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  #4 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 22:39
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AW: Repräsentation und Zufall

Zitat:
Zitat von BeneQ
(Steht eigentlich was zur Größe der Wahlkreise im SV?).
Nein. Von der Größe ist nicht die Rede.
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