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Reines Zuhören als Grundrechtsverletzung?

Dies ist eine Diskussion zu Reines Zuhören als Grundrechtsverletzung? innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 14.08.2005, 16:59
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Reines Zuhören als Grundrechtsverletzung?

Mal angenommen ich meine mutter telefoniert mit jemanden und macht den lautsprecher dabei an. Verletze ich dann schon das Grundrecht des anderen telefonteilnehmers, indem ich bloß zuhöre bzw. tut meine mutter das dann, indem sie mich zuhören lässt???
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2005, 08:14
Boardneuling
 
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AW: Reines Zuhören als Grundrechtsverletzung?

Hallo!

Verstehe Deine Frage nicht ganz. Als Privatperson verletzt Du grundsätzlich mal keine Grundrecht (= vor allem Abwehrrechte gg. den STAAT). D.h. wenn überhaupt, dann bewegen wir uns hier im Strafrecht. Um hier etwas sagen zu können, bräuchte man noch mehr Angaben. Prinzipiell sehe ich aber keinen Ansatz für die §§ 201 ff. StGB - für andere Tatbestände ohnehin nicht. Oder liege ich jetzt total falsch? Gruß, politext
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2005, 13:13
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AW: Reines Zuhören als Grundrechtsverletzung?

verletzt denn der staat das grundrecht, weil er das nicht verhindert?
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Alt 16.08.2005, 13:45
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AW: Reines Zuhören als Grundrechtsverletzung?

der staat kann auch nich auf alles und jeden aufpassen... und wenn er das täte würden die leute wieder rumjaulen, weil ihre freiheitsrechte beschränkt würden

jedenfalls ist hier absolut keine grundrechtsverletzung in sicht und was strafrechtliches sehe ich hier auch nicht.

vllt einfach das nächste mal den lautsprecher ausmachen und wirklich geheime dinge persönlich klären
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  #5 (permalink)  
Alt 16.08.2005, 13:51
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AW: Reines Zuhören als Grundrechtsverletzung?

Das mit dem Telefon und lautstellen habe ich mich auch schon gefragt. Schließlich gehe ich ja als Anrufer davon aus, dass nur eine Person am anderen Ende der Leitung meine Worte mitbekommt .....
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In dubio pro reo
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  #6 (permalink)  
Alt 23.08.2005, 20:06
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AW: Reines Zuhören als Grundrechtsverletzung?

Zitat:
Zitat von Staatsanwalt
Das mit dem Telefon und lautstellen habe ich mich auch schon gefragt. Schließlich gehe ich ja als Anrufer davon aus, dass nur eine Person am anderen Ende der Leitung meine Worte mitbekommt .....
Hierzu BvR*1611/96, 1*BvR*805/98 vom 9.10.2002
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  #7 (permalink)  
Alt 23.08.2005, 20:21
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AW: Reines Zuhören als Grundrechtsverletzung?

Danke!
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