Dies ist eine Diskussion zu Referatsfragen innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Referatsfragen Guten Tag zusammen, ich habe mich hier auf Grundes eines Politikreferats angemeldet weil ich hoffe hier vielleicht helfende Tipps zu meinem Thema zu bekommen. Es würde mich sehr freuen wenn Sie mir bei gelegentlichen Fragen helfen könnten. Es geht bei mir um das Thema "Bundesverfassungsgericht" und da habe ich irgendwie Verständnisprobleme mit der Bedeutung von der "abstrakten Normenkontrolle" und der "konkreten Normenkontrolle". Ich habe schon mehrere Artikel durchgelesen aber ich tue mich schwer damit die Aussagen so zu verstehen und niederzuschreiben das es meine Mitschüler auch verstehen. Ich würde mich freuen wenn mir das jemand vielleicht Anhand von einem ersichtlichen Fallbeispiel und einer Erklärung für Laien erklären könnte. Und eine zweite Frage wäre noch folgende : Ich habe gelesen das es im Dritten Reich nur eingeschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit gegeben hat. Aber ich habe nichts darüber gefunden warum und was dies zu bedeuten hat?! Vielleicht hat da ja jemand Wissen was er an mich weitergeben kann. Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für Eure Mühen und ich hoffe das ich hiermit nicht irgendein unbehagen auslöse und es in Ordnung ist wenn ich hier hin und wieder meine Fragen äussern kann Gruß otto1985 |
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| AW: Referatsfragen Zu den Normenkontrollverfahren: Bei einer abstrakten Normenkontrolle wendet sich die Bundesregierung/eine Landesregierung/ein Drittel der Mitglieder des Bundestags an das BVerfG um die Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesrecht mit dem Grundgesetz (bzw. bei Landesrecht auch mit sonstigem Bundesrecht) auch mit abstrakt, also ohne konkreten Fallbezug überprüfen zu lassen. Bei einer konkreten Normenkontrolle hingegen wendet sich ein Gericht an das BVerfG um ein Landes- oder Bundesgesetz, dass in dem konkreten Verfahren entscheidungserheblich ist auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (bzw. bei Landesgesetzen auch mit sonstigem Bundesrecht) überprüfen zu lassen. Unterschiede bestehen also bzgl. des Antragsstellers sowie in Hinblick auf den Verfahrensgegenstand. Inhaltlich geprüft wird aber jeweils das gleiche, nämlich ob die angegriffene Regelung mit dem höherrangingen Recht vereinbar ist. Falls du das nocht nicht schon getan hast, könntest du dazu evtl. mal die entsprechenden Vorschriften im BVerfGG nachlesen: für die abstrakte Normenkontrolle §§ 76 ff. BVerfGG, für die konkrete §§ 80 ff.
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| AW: Referatsfragen Könntest du mir vielleicht noch ein Fallbeispiel geben. Ich weiss nicht ob ich das richtig verstanden habe. Aber hatte mit meiner Freundin gestern schoon drüber gesprochen, ist es vll so wie im folgenden Beitrag richtig : Wenn jemand eine Geiselnahme durchführt und um eine Rettung vorzunehmen muss ein Fenster zerschlagen werden. Es ist beides Strafbar, aber da die Geiselnahme höher eingestuft wird, wird das Fenster einschlagen ignoriert weil es Bestand zur rettung der Geiseln ist?! Wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich hierbei um ein Beispiel der konkreten Normenkontrolle, da es nur in diesem einen speziellen Fall kein Strafbarer Sachverhalt vorliegt indem man das Fenster zerschlägt. Würde mich über anschauliche fallbeispiele freuen damit ich das meinem Mitschülern auch richtig erklären kann. Danke für die Mühen Gruß otto1985 |
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