Dies ist eine Diskussion zu Rechtsverordnungen innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Rechtsverordnungen Die Bundesregierung legt einen Entwurf eines Gesetzes vor, das geprüft werden soll. Dabei steht in einem Artikel, dass der Vollzug des Gesetzes und der hiernach erlassenen Rechtsverordnung durch die selsbtändige Bundesoberbehörde und der nachgeordneten Landesbehörde erfolgt. Weitere Angaben zur Rechtsverordnung sind nicht enthalten. 1.Wäre die Bundesregierung überhaupt dazu ermächtigt eine Rechtsverordnung durch das Gesetz zu erlassen, oder würde diese Ermächtigung durch das in Kraft tretten des Gesetzes erlassen werden, ev. dadurch begründet, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat? 2.Dürften Behörden Rechtsverordnungen erlassen? Ev. wenn sie die Ermächtigung durch die Landesreagierung hätten? |
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