Dies ist eine Diskussion zu Rechtsfolgen eines verfristeten Widerspruch innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Hallo! Angenommen, ein Bürger hat gegen einen ihn belastenden Bescheid der Verwaltungsbehörde Widerspruch eingelegt, aber danach stellt sich heraus, daß bei Einlegung des Widerspruchs die Frist bereits abgelaufen war. Die Behörde weist den Bürger darauf hin und stellt fest, daß der Bescheid jetzt rechtskräftig ist. Kann der Bürger trotzdem noch in irgendeiner Form gegen den Bescheid vorgehen? Abwandlung Angenommen, die Verwaltung hat zwar festgestellt, daß der Widerspruch verfristet ist, geht aber dennoch darauf ein. Hat der Bürger jetzt eine bessere Chance, gegen den Bescheid vorgehen zu können? Freue mich auf Euren Rat! |
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| AW: Rechtsfolgen eines verfristeten Widerspruch Im ersten Fall ht er nur eine Chance über Widerruf und Rücknahme. BEi einem ANspruch hierauf, könnte er das eventuell mit VERpflichtungsklage durchsetzen, sonst grundsätzlich etwa Gegenvorstellung möglich. Wenn sich die BEhörde in der VAriante dagegen rügelos inläßt, soll er klagen normal können und die Verfristung grundsätzlih unerheblich sein, was aber streitig ist. |
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| AW: Rechtsfolgen eines verfristeten Widerspruch Es steht im Ermessen der Widerspruchsbehörde, ob sie einen Widerspruch verfristet ablehnt oder zur Entscheidung annimmt. Außerdem kann die Ausgangsbehörde den bestandskräftigen Bescheid durch Widerruf oder Rücknahme aufheben. Es wäre auch zu prüfen, ob der Büger eventuell einen Anspruch auf Wieder,qaufgreifen des Verfahrens hat. |
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