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Rechtsbehelfsbelehrung?!

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsbehelfsbelehrung?! innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 02.08.2005, 15:55
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Rechtsbehelfsbelehrung?!

Hallo!

Ich schreibe gerade an der Hausarbeit zum großen Schein Ö-Recht. Es geht darin um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs (§ 68 VwGO). Nun ist es laut Sachverhalt so, dass die Verfügung dem Betroffenen am 2.6.2005 zugestellt wurde. Dieser legt am 4.7.2005 Widerspruch ein.

Grundsätzlich wäre ja am 4.7. die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen (1 Monat, § 70I VwGO).

Im Sachverhalt findet sich aber kein Hinweis darauf, ob der Verfügung eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt wurde oder nicht.

Soll man nun davon ausgehen, dass eine solche Belehrung nicht beigefügt war-Widerspruchsfrist dann 1 Jahr gem. § 58I VwGO oder muß man davon ausgehen dass doch eine solche Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist, wenn sich aus dem Sachverhalt hierüber nichts entnehmen läßt?!

Dann wäre aber allerdings der Widerspruch schon an dieser Stelle zu Ende und das kommt mir auch wieder seltsam vor...

Danke für eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2005, 21:42
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AW: Rechtsbehelfsbelehrung?!

Schau mal in den Kalender, der 02.07.2005 war ein Samstag.... Da arbeitet auch keine Behörde. Die Monatsfrist müsste ja auf einem Werktag enden, das tut sie hier nicht, deswegen -> nicht verfristet.




(hab allerdings grade keine Textstelle parat... )
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