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Nebenbestimmung: Bedingung oder Auflage?

Dies ist eine Diskussion zu Nebenbestimmung: Bedingung oder Auflage? innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2006, 18:55
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Nebenbestimmung: Bedingung oder Auflage?

Hallo zusammen,

zwar habe ich bislang einige Fachbücher bemüht, leider konnte mir keines eine, in meinen Augen, klare Abgrenzung zwischen Bedingung und Auflage gem. § 36 II, IV VwVfg präsentieren.

Bedingungen stellen auf die Ungewissheit eines Erreignisses ab;
Auflagen auf die Verpflichtung zu einem Tun/Unterlassen/Dulden.

Soweit klar, in der Fallbearbeitung scheint es jedoch äusserst schwierig, das zu trennen.
Z.B. Der Erlaß eines VA mit Nebenbestimmung: "Zahle immer pünktlich Gewerbesteuer und jeden Monat 1000€ Erlaubnissgebühr für deinen begünstigenden VA".

Sowohl ist es eine Bedingung, die Ungewiss scheint, als auch die Aufforderung zu einem Tun, nämlich zu zahlen?

Vielleicht kann mir jemand beim entwirren helfen oder hat eine klare Abgrenzung parat?
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Alt 30.06.2006, 00:55
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AW: Nebenbestimmung: Bedingung oder Auflage?

Hi...

Ich hoffe, dass die Antwort nicht zu spät kommt...Also Bedingung: Festlegung des zeitlichen Geltungsbereiches des VA; Macht Beginn oder Ende eines VA von einem bestimmten Ereignis abhängig, dessen Eintritt noch ungewiss ist...Auflage: selbstständiger VA, der dem Haupt-VA hinzugefügt wird...Schließlich muss Du Auslegung entscheiden...Ich würde in diesem Fall mich für die Auflage entscheiden, die man im Gegensatz zur Bedingung anfechten kann. Es steht ja schon in dem Satz für Deinen begünstigenden VA!!! Also einem Haupt-VA hinzugefügt wird...

Gruß Dana
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  #3 (permalink)  
Alt 17.06.2007, 00:25
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AW: Nebenbestimmung: Bedingung oder Auflage?

Ich würde das auch als Auflage werden.
Er wird ja zu einem Handeln aufgefordert( (zahlen).
Die Wirksamkeit des VA hängt ja nach dem Wortlaut nicht von der Zahlung ab.

Gruß
Marco
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