Dies ist eine Diskussion zu Kleine ÖR Hausarbeit, Uni Bonn innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Kleine ÖR Hausarbeit, Uni Bonn Hallo,ich sitze gerade an meiner ersten ÖR Hausarbeit und ich brauche dringend Hilfe. Ich bitte um Lösungsvorschläge: Angenommen, die X-Fraktion des Deutschen Bundestags legt einen "Gesetzentwurf zum Schutz staatlicher Institutionen vor unlauteren Einflüssen" vor. Er sieht vor, dass Spenden natürlicher und juristischer Personen an Mandatsträger im Bundestag, in Landtagen, und Gemeinderäten begrenzt werden. Jeder Spender darf pro jahr höchstens 1000 euro jährlich an den einzelnen Mandatsträger spenden. Diese Begrenzung gilt auch für Spenden an Kandidaten für die genannten Mandate ab drei Monaten vor der Wahl. Die Spenden an erfolgreiche Kandidaten und Mandatsträger sind darüber hinaus jenseits einer näher umschriebenen Bagatellgrenze dem jeweiligen Organ (Bundestag etc.) zu melden und von diesem jährlich offenzulegen. Verstöße gegen diese Pflichten werden strafrechtlich sanktioniert. Wäre ein solches Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar? 2. Wider Erwarten kommt dieses Gesetz allerdings wegen des Widerstands zahlreicher Bundesländer in veränderter Form, nämlich begrenzt auf Kandidaten bei Bundestagswahlen und auf Bundestagsabgeordnete mit knappen Mehrheiten zustande. Kurz nach seinem Inkrafttreten gehen beim Bundesverfassungsgericht verschiedene Anträge ein. Die A-Partei, die bei den letzten drei Bundestagswahlen zwischen 0,4 und 1,8% der Stimmen erreicht hatte und deren Kandidaten ihre Kandidatur wesentlich durch ihnen persönlich zugedachte Spenden finanziert hatten, beantragt, eine Verletzung ihrer Rechte durch das Gesetz festzustellen. Bauunternehmer B, der im vergangenen Jahrzehnt Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Bundestages erhebliche Beträge gespendet hatte, sieht sich in seinen Grundrechten verletzt und beantragt deshalb, das Gesetz für verfassungswidrig zu erklären. Endlich hat C, der aus vermögendem Haus stammt und sich fast ausschließlich dem Kampf gegen die Klimakatastrophe widmet, den er u. a. durch erhebliche Zuwendungen an Mandatsträger im Bundestag und im Europäischen Parlament führt, die Nichtigerklärung des Gesetzes wegen Verletzung seiner Grundrechte beantragt. Wie sind die Erfolgsaussichten dieser Anträge? Vielen Dank! Geändert von Denista (04.03.2009 um 20:18 Uhr). |
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