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Kleine Frage zu einer Grundgesetzänderung

Dies ist eine Diskussion zu Kleine Frage zu einer Grundgesetzänderung innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 29.08.2009, 15:42
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Red face Kleine Frage zu einer Grundgesetzänderung

Hallo,

ich habe folgende Frage zu einer Grundgesetzänderung:

Kann man die Gesetzgebungskompetenz des Bundes alleine damit begründen, dass es sich um eine Grundgesetzänderung handelt und diese eh nicht von den Ländern beschlossen werden darf? Und das womöglich aus Art. 79 GG herleiten?

Oder greift das zu kurz? Muss ich ganz normal auf die konkurrierende Gesetzgebung eingehen und die möglichen Kompetenztitel ansprechen?

Danke!
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Alt 31.08.2009, 14:24
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AW: Kleine Frage zu einer Grundgesetzänderung

Sehr richtig, für eine Grundgesetzänerung braucht es keinen Kompetenztitel. Zuständig ist immer der Bund, ob das nun aus Art. 79 GG folgt oder aus der Natur der Sache ist eine müßige Frage. Die Kompetenztitel der Art. 73 ff. GG zu prüfen wäre also ein schwerer Fehler. In der formellen Verfassungsmäßigkeit ist danach ganz normal die Einhaltung des Verfahrens zu prüfen, materiell ist Prüfungsmaßstab allein Art. 79 Abs. 3 GG.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.08.2009, 23:06
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AW: Kleine Frage zu einer Grundgesetzänderung

Dank deiner Hilfe wird mir diese "schwere Fehler" jetzt nicht unterlaufen. !
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