Dies ist eine Diskussion zu Klausuraufgabe von Dr.M innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Folgende Klausuraufgabe: A ist Eigentümer eines Grundstückes an der B-Straße, auf dem sich sein Wohnhaus befindet. Gegenüber seinem Grundstück befindet sich das Dienstgebäude der Post. Die B-Straße ist ständig beidseitig "zugeparkt". Die Straßenverkehrsbehörde stellt, um Postfahrzeugen die Parkplatzsuche zu erleichtern, unmittelbar vor dem Grundstück des A ein Verkehrsschild "eingeschränktes Halteverbot" mit einem Zusatzschild "ausgenommen Dienstfahrzeuge der Post" auf. Die Parkplatzsituation der B-Straße wird dadurch noch viel schwieriger. A fragt, ob er gegen die Aufstellung des Schildes vorgehen könne, welchen Rechtsbehelf er ergreifen müsse und ob er unmittelbar nach Einlegung des Rechtsbehelfes berechtigt sei, sein Fahrzeug in der ausgeschilderten Halteverbotszone zu parken? Aufgabe : Beantworten Sie die von A aufgeworfenen Fragen in einem Gutachten.Wer den Antwort weiß, bitte um Hilfe!!! |
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