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Hilfe für Studienfach Staatsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe für Studienfach Staatsrecht innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 07.09.2009, 18:11
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Hilfe für Studienfach Staatsrecht

Hallo!

Ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich bin in Staatsrecht durchgefallen und muss jetzt nochmal nachschreiben. Ich hätte zu einigen Fällen, die in der Klausur gestellt wurden Fragen und würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt.

1. Bei der Verteilung der Sitze des Bundestages werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten haebn (Fünf- Prozent- Klausel). Verstößt diese Regelund gegen einen Wahlrechtgrundsatz und ist daher verfassungswidrig?

2. Das Bundesland N hat sein Ladenschlussgesetz geändert. Alle Geschäfte dürfen seit dem 01. Juli 2009 Montags bis Samstags nur noch zwischen 8- 18 Uhr geöffnet sein. Die Öffnungszeiten von bestimmten Beratungsberufen, wie z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater, regelt das Gesetz dagegen nicht.
A betreibt einen kleinen Supermarkt, den er zuvor wochentags 7- 22 Uhr geöffnet hatte. Er muss nun seine Öffnungszeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verändern.
B ist Rechtsanwalt in einer sehr gut laufenden Rechtsanwaltskanzlei. Er arbeitet in der Regel Montags bis Samstags von 8-21 Uhr. Anschließend hält er auf dem Weg nach Hause oft am Supermarkt des A, um sich mit Lebensmittel zu versorgen. Er meint, nun seine gesamte Arbeitsplanung ändern zu müssen, damit er sich überhaupt noch mit Lebensmitteln versorgen könne. Er sei jetzt gezwungen, seine Arbeit tagsüber zu unterbrechen, um Lebensmittel einkaufen zu können. In dieser Zeit könnten ihn seine Mandanten nicht im Büro erreichen. Daher greife das neue Ladenschlussgesetz in seine Berufsfreiheit ein.
Greift das Ladenschlussgesetz in die Berufsfreiheit des A und B ein?
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Alt 07.09.2009, 19:09
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AW: Hilfe für Studienfach Staatsrecht

Und wo sind jetzt deine Fragen? Das scheinen doch eher die aus der Klausur zu sein. Davn, dass wir sie beantworten, lernst du allerdings nicht viel. Daher nur zwei Hinweise, wo du nachlesen kannst: Zur 5-Prozentklausel gibt es eine Leitentscheidung des BVerfG, die alle Fragen beantworten sollte. Außerdem wird der Fall in jeden Lehrbuch behandelt. Für die zweite Frage nimmst du dir einen beliebigen Kommentar und liest zu Art. 12 GG, genauer gesagt zum Eingriff. Dann wirst du feststellen, dass zwar in die Berufsfreiheit des Händlers, nicht aber in die des Rechtsanwalts eingegriffen wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 20:20
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AW: Hilfe für Studienfach Staatsrecht

Ja das reicht mir ja schon Wollte ja nur ein Hinweis haben, wo ich gucken soll usw. Den Rest kann ich mir ja selbst erarbeiten bzw. nochmal nachfragen.
Danke dir!
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Alt 07.09.2009, 20:56
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AW: Hilfe für Studienfach Staatsrecht

Also wenn ich das richtig verstehe, dann wurde bei A in die Berufsfreiheit eingegriffen. Die Berufsausübung darf allerdings durch Artikel 12 I gesetzlich geregelt werden. Also ist zwar in seine Berufsfreiheit eingegriffen, aber er kann auch nichts dagegen unternehmen oder wie? Er muss sich also danach richten?

Und bei dem Rechtsanwalt greift das ja nicht in seine Berufsfreiheit ein, da er ja immer noch arbeiten kann wie er will. Seine Einkäufe muss er dann halt anders regeln oder?


Und das mit der 5- Prozent Klausel dürfte dementsprechend also nicht verfassungswidirg sein nach §6 Abs. 6 BWahlG?
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Alt 07.09.2009, 21:34
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AW: Hilfe für Studienfach Staatsrecht

Hab dann doch noch ein paar Fragen zu anderen Fällen:
Der Bund regelt gesetzlich, dass es keine Studiengebühren mehr geben darf. Die Frage ist, ob der Bund ein solches Gesetz erlassen darf. Ich würde sagen nein, aber ich kann nicht begründen warum
Die darauffolgende Frage wäre, ob sich etwas ändern würde, wenn die Bundesländer dem Gesetz im Bundesrat einstimmig zustimmen, weil der Bund in dem Gesetz eine Zahlung des Bundes an die Bundesländer in Höhe von 1500 Euro pro Student und Semester vorsieht. Da würde ich jetzt sagen ja, da würde sich was ändern. Aber warum?
Und wer ist für die Umsetzung eines neuen "Bankenförderungsgesetzes" zuständig? Bund oder Länder und warum?
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