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Heilung?

Dies ist eine Diskussion zu Heilung? innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 02.12.2008, 20:00
Boardneuling
 
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Heilung?

Und noch ein Fall - könnt ihr mir helfen bitte?

G betreibt in Berlin ein Gewerbe. Ohne vorhergehende Anhörung wird ihm von der zuständigen Behörde in B die weitere Ausübung seines Gewerbes gemäß § 35 Gewerbeordnung untersagt. Das Verbot ist formell rechtswidrig. Begründen Sie dies! Besteht die Möglichkeit der Heilung des formellen Fehlers? Wenn ja, bis wann kann die Heilung erfolgen?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2009, 22:45
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AW: Heilung?

ich würde mal sagen, die behörde ist gem § 28 I VwVfG verpflichtet, dem beteiligten anzuhören, wenn in seine rechte eingegriffen wird. in die rechte wird eingegriffen, wenn die bereits vorhandene rechtsposition des adressaten zu seinem ungunsten verändert wird ("status quo" in ein status "quo minus"). da die ausnahmen in § 28 II,III VwVfG nicht greifen, ist die behörde daher zu einer anhörung, vor erlass des verwaltungsaktes, verpflichtet.

--> formell rechtswidrig, d.h. in diesem fall verwaltungsakt schlicht rechtswidrig,

heilung nach § 45 I Nr.3 VwVfG, also anhörung kann auch nach erlass des verwaltungsaktes nachgeholt werden.

das müsste es sein^^
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  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 00:21
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AW: Heilung?

arno hat recht.
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