Dies ist eine Diskussion zu Hausrecht an der Universität - POR Großer Schein innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Hausrecht an der Universität - POR Großer Schein Also, folgender Fall (grob zusammengefasst): An der Hamburger Uni (welches BL hier aber wohl eher unwesentlich) verteilt ein Student in Vorlesungen Flugblätter und weißt mündlich auf Demonstrationen gegen Studiengebühren hin. Das Ganze auch ohne Erlaubnis und sogar trotz Widerspruch der betroffenen Professoren. Daraufhin erteilt der Universitätspräsident dem Störer ein Hausverbot bis Semesterende (sofort vollziehbar, btw), das noch etwa 3 Wochen entfernt liegt. Ausgenommen davon sind die Bibliotheken und alle Veranstaltungen, die der Störer im Rahmen seines eigenen Studiums besuchen will/muß. Begründet wird das Ganze mit der Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Semesterabschlußklausuren. Der Störer legt Widerspruch ein und versucht nach § 80 V VwGO die aufschiebende Wirkung desselben wiederherzustellen (wodurch das Hausverbot natürlich quasi entfällt, denn das Verfahren würde garantiert länger als 3 Wochen dauern. ).PROBLEM: Über Hausrecht, insb. öff-rechtliches Hausrecht (ist immerhin ne POR-HA), finde ich so gut wie nix in der Literatur. Nun hat auch noch meine Uni-Bibliothek für nen paar Wochen geschlossen. Hat jemand Tipps für mich? Haltet ihr ein solches Hausverbot für wirksam? Ich tendiere dazu, es für rechtmäßig zu erklären, würde aber auch gerne nen paar andere Meinungen hören. Danke im Voraus! |
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| AW: Hausrecht an der Universität - POR Großer Schein § 104 UG OLG Karlsruhe NJW 1978 Heft 3 116 weiss jetzt zwar nicht so genau was du suchst, aber gib mal Universität und Hausverbot in eine juristische Datenbank ein, bei Beck Online habe ich eigentlich ne ganze Mende gefunden.... |
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