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Gesetzgebungskompetenzen

Dies ist eine Diskussion zu Gesetzgebungskompetenzen innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 29.07.2006, 20:53
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Gesetzgebungskompetenzen

Hi alle zusammen,

ich habe folgenden Fall mit dem ich nicht klar komme:

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und mit dem Ziel, den Öffentlichen Personennahverkehr aus umweltpolitischen Gründen voran zu bringen, erlässt der Deutsche Bundestag folgendes Gesetz:

§1: Die Betreiber von Maschinenbahnen (Eisenbahnunternehmer) werden verpflichtet, den Fahrbetrieb auf den von ihnen genutzen Schienenstrecken täglich mindestens von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr sicher zu stellen. Dabei hat mindestens stündlich ein Zug in jede Richtung zu verkehren (Stundentakt).

$2: Für Eisenbahnunternehmer, die eine schienengebundene Bergbahn betreiben, gilt §1 mit der Maßgabe, dass der Betriebstakt höchstens 90 Minuten betragen darf.

Sie sind Geschäftsführer des Verbandes Privater Eisenbahnunternehmer und zweifeln, ob der Bundestag die Kompetenz zum Erlass eines solchen Gesetzes hat.

Beurteilen und erläutern sie die Rechtslage.

Ich wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Grüße
Adrian
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Alt 29.07.2006, 23:43
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AW: Gesetzgebungskompetenzen

Art. 73 Nr. 6a
Art. 74 I Nr. 23
Art 14
Art. 12

Bzgl Bergbahnen steht dem Bund keine Gesetzgebungskompetenz zu,
bzgl des sonstigen Schienenverkehrs steht sie ihm zu, folglich Art.74 I Nr. 23, fraglich, ob die Vorraussetzungen des Art. 72 erfuellt sind, weiterhin fraglich wie Art. 75 I Nr. 3 wegen der"umweltpolitischen" zielsetzung dazu steht.
Bei den anderen Bahnen scheitert es wohl an der materiellen Begruendetheit, Art. 14 und Art. 12
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