Dies ist eine Diskussion zu Gesetzesvorbehalt innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Hallo, hätte da mal eine Frage an euch und zwar: Nennen Sie (die) Rechtsnorm in unserer Verfassung, die nicht dem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Begründen Sie ihre Antwort! Weiss einfach nicht welche Norm das sein soll, wäre nett von euch, wenn ihr mir helfen könntet! Dankeschön! Schönen Gruß Sunnyboy |
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| AW: Gesetzesvorbehalt Da finde ich gleich mehrere. Z.B. Art. 3, Art. 4, Art. 17 GG.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Gesetzesvorbehalt Ägypten ? vielleicht kannst Du est noch mal näher erläutern, wofür und in welchem Zusammenhang Du das wissen willst (Schule ?, welches Thema ?) und ob die Fragestellung so genau korrekt wiedergegegeben ist (nur eine Rechtsnorm oder können es auch mehrere sein und ist dezidiert exakt nach Gesetzesvorbehalt gefragt oder nur nach einem so ähnlichen Begriff ?) "Gesetzviorbehalt" ist nämlich nur so ein ein wenig unklares Schlagwort, aber tatsächlich ist das ein wenig komplizierter damit, so dass man gar nicht so ohne weiteres so genau auf die Frage in einem Wort einfach antworten kann, es sei denn, es ist nur eine sehr oberflächliche Bedeutung gemeint. Dafür müßte man dann aber erst mal die Frage richtig verstehen, was der Fragenstellung in seiner Oberflächlichkleit eigentlich genau meinen könnte Hoffe, wir verstehen uns Soweit erst einmal MfG |
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| AW: Gesetzesvorbehalt Also danke erst mal für eure Antworten! Unter dem Gesetzesvorbehalt versteht man ja, daß die Verwaltung nur handeln darf, wenn sie hierzu durch Gesetze ausdrücklich legitimiert ist. Dadurch soll Rechtssicherheit für den Bürger geschaffen werden. Diese Frage könnte in einer Klausur so dran kommen, studiere allerdings nicht Jura! Hoffe ich konnte dir jetzt etwas weiterhelfen.... MfG Sunnyboy |
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