Dies ist eine Diskussion zu Frage: Hemmer Grundwissen-Verwaltungsrecht für Verwaltungsrecht AT geeignet?? innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Frage: Hemmer Grundwissen-Verwaltungsrecht für Verwaltungsrecht AT geeignet?? Hallo zusammen, ich bin derzeit im dritten Fachsemester der Rechtswissenschaften und habe mir zu Anfang des Semesters das Buch "Grundwissen: Verwaltungsrecht" + dem dazugehörigen Fälle-band zur Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausur aus dem Hemmer Verlag zugelegt. Nun habe ich nach Vergleichen mit dem Vorlesungsskript aus der Uni und diversen Lehrbüchern zum allgemeinen Verwaltungsrecht im Gegensatz zu der Lektüre aus dem Hemmer Verlag eine inhaltlich völlig unterschiedliche Darstellungsweise der Thematik festgestellt. Die Strukturierung des Inhaltes aus dem Grundwissen-Heftchen entspricht den Inhaltsangaben von Lehrbüchern mit dem Thema "Verwaltungsprozessrecht", deckt sich jedoch nicht mit solchen, die das "allgemeine Verwaltungsrecht" thematisieren. Da ich nun noch relativ unwissend hinsichtlich der inhaltlichen Strukturierung des "allgemeinen Verwaltungsrechts" bin würde ich euch bitten, mir zu erläutern, ob das Grundwissen-Heftchen inhaltlich tatsächlich dem "allgemeinen Verwaltungsrecht" entspricht oder dem "Verwaltungsprozessrecht". Ich muss gestehen, dass ich dieses Sem. noch relativ wenig Vorlesungen für das Verwaltungsrecht besuchte und habe daher Probleme bei der dbzgl. Zuordnung. Musste mir noch ein finanzielles Polster für die nächsten Monate erarbeiten und habe daher gezwungenermaßen in den Semesterbeginn hinein gearbeitet. Wäre euch sehr dankbar für eine schnelle Hilfe, weiss derzeit nicht so recht, ob ich mit der Lektüre von Hemmer mich auf die Semesterabschlussklausur vorbereiten kann. LG |
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| AW: Frage: Hemmer Grundwissen-Verwaltungsrecht für Verwaltungsrecht AT geeignet?? Ich kenne das genannte Werk aus dem Hemmer-Verlag nicht, mit anderen hatte ich aber bisher keine Probleme. Inwieweit weicht das denn so stark von den Lehrbüchern ab? Grundsätzlich gilt gerade im Verwaltungsrecht, dass das Verfahrens- und Prozessrecht nicht fest genug sitzen kann, bevor man zum materiellen Recht übergeht - bei dem man sowieso im Studium nie auch nur die Hälfte der existierenden Gesetze auch nur aufgeschlagen hat. Und ob ein Lehrbuch auf eine Abschlussklausur vorbereiten kann, sei auch mal dahingestellt. Da macht jeder Prof (bzw sein Assistent) sein eigenes Ding, da kommt kein Buch mit. Gruß Marcus PS: Die Grundwissensreihe ist meines Wissens doch nur das Einsteigerwerk für den ersten Überblick. Wenn du ernsthaft Verwaltungsrecht mit Hemmer machen willst, würde ich gleich die großen Bände (VwR I-III) empfehlen.
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Frage: Hemmer Grundwissen-Verwaltungsrecht für Verwaltungsrecht AT geeignet?? Also um mal eine (von mir zusammengefasste) Inhaltsangabe des Grundwissen-Buches Verwaltungsrecht zu veranschaulichen: Lernen / Verwaltungsrecht I. Anfechtungsklage a. Zulässigkeit 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs Grundwissen S. 9-14 Skript S. 8-23 Fälle 1-3 2. Statthaftigkeit der Anfechtungsklage Grundwissen S. 14-32 Skript 23-45 Fälle 4-9 3. Klagebefugnis Grundwissen S. 32-35 Skript S. 45-56 Fälle 10-11 4. Vorverfahren Grundwissen S. 35-44 Skript S. 57-78 Fälle 12-17 5. Klagefrist / Beteiligten- und Prozessfähigkeit / Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen / Probleme zwischen Zulässigkeit und Begründetheit Grundwissen S. 45-49 Skript S. 79-100 b. Begründetheit 1. Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts Grundwissen S. 51-56 Skript S. 100-112 Fall 18 2. Formelle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts Grundwissen S. 56-59 Skript S. 112-123 3. Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts I Grundwissen S. 59-70 Skript S. 123-140 Fall 19 4. Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts II Grundwissen S. 70-83 Skript S. 140-147+163-180 Fälle 20-22 5. Problematik der Nebenbestimmungen Skript S. 148-163 Fall 23 a. Reformatio in peius im Widerspruchsverfahren Skript S. 180-184 II. Verpflichtungsklage a. Zulässigkeit 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs / Statthaftigkeit / Klagebefugnis / Vorverfahren / Klagefrist Grundwissen S. 83-90 Skript S. 1-23 Fälle 25-27 b. Begründetheit 1. Rechtsgrundlage ohne / mit Ermessen Grundwissen S. 90-93 Skript S. 24-43 Fälle 28-32 III. Fortsetzungsfeststellungsklage a. Zulässigkeit+Begründetheit 1. Alle Themen Grundwissen S. 95-103 Skript S. 46-74 Fälle 33-38 IV. Allgemeine Leistungsklage a. Zulässigkeit+Begründetheit 1. Alle Themen Grundwissen S. 103-112 Skript S. 74-128 Fälle 39-41 V. Allgemeine Feststellungsklage a. Zulässigkeit+Begründetheit 1. Alle Themen Grundwissen S. 112-117 Skript S. 129-148 Fälle 42-43 VI. Normenkontrollklage a. Zulässigkeit+Begründetheit 1. Alle Themen Grundwissen S. 117-123 Skript S. 148-175 Fall 44 Wie man sieht, sind in der LERNÜBERSICHT das Grundwissenbuch, die von dir angesprochenen Skripte inc. die Fall Reihe integriert. Entspricht dies dem Stoff des allgemeinen Verwaltungsrechts? Das Skript Verwaltungsrecht III enthält die Themen Widerspruchsverfahren, Vorläufiger und vorbeugender Rechtsschutz sowie Rechtsmittel und Wiederaufnahme...sind diese Themen für das allg. Verwaltungsrecht klausurrelevant?..sie werden zumindest nicht im Grundwissenbuch thematisiert. LG |
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| AW: Frage: Hemmer Grundwissen-Verwaltungsrecht für Verwaltungsrecht AT geeignet?? Das ist schon der Stoff des allgemeinen Verwaltungsrechts, nur eben (im Gegensatz zu manchem Lehrbuch) nach Klagen geordnet. Halte ich nicht für so verkehrt, weil du Klausuren schließlich auch nach Klagearten aufbaust, und beim Lernen an diesem Buch die einzelnen Punkte gleich richtig in den Aufbau einordnen kannst. Nur... wie kommst du darauf, dass VwR I + II integriert wären? Natürlich wird in dem Basisbuch auch ein Teil dessen stehen, was im Vertiefungsbuch steht. Aber längst nicht alles. Ich würd das eher als Verweise auf die Skripten verstehen. Widerspruchsverfahren ist bisher überall klausurrelevant, in Bayern wird es allerdings grad weitestgehend abgeschafft (keine Ahnung, wo du studierst), womit es weitaus weniger relevant wird. Eilrechtsschutz ist ÄUßERST klausurrelevant (zumindest in Bayern), fürs zweite Examen noch mehr als fürs erste. Rechtsmittel und Wiederaufnahme... nicht so richtig wichtig, sollte man mal kurz gehört haben, ist aber sicher nicht zentral. Und für die Scheinklausuren an der Uni sowieso nicht. Da kommen traditionell meist Anfechtungs- oder Verpflichtungsklagen dran, im Baurecht auch mal eine Normkontrolle (Bebauungsplan) oder im Polizeirecht eine (Fortsetzungs-)Feststellungsklage. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Frage: Hemmer Grundwissen-Verwaltungsrecht für Verwaltungsrecht AT geeignet?? @marcus.summer "Nur... wie kommst du darauf, dass VwR I + II integriert wären" -> das ist in meiner obigen Beschreibung vielleicht nicht gut verständlich, aber die von mir gepostete Inhaltsübersicht ist eine von mir selbst erstellte Übersicht aus den Materialien von Grundwissen-Verwaltungsrecht, Skript Verwaltungsrecht I+II sowie der Fallsammlung ( alles von Hemmer ). Ich danke dir sehr für deine Hilfstellung, jetzt kann ich ruhigen Gewissens endlich loslernen, ohne zu denken, ich lerne das Falsche.. LG |
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| AW: Frage: Hemmer Grundwissen-Verwaltungsrecht für Verwaltungsrecht AT geeignet?? ich hab am liebsten mit dem maurer gelernt, mit skripten gehts lange nicht so tief vom verstehen her wie mit lehrbüchern... die skripten sind mir auch immer zu kurz und oberflächlich... liebe grüße aus greifswald |
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