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Formelle Verfassungsmäßigkeit - Bestechung der Opposition

Dies ist eine Diskussion zu Formelle Verfassungsmäßigkeit - Bestechung der Opposition innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 23.03.2009, 13:23
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Formelle Verfassungsmäßigkeit - Bestechung der Opposition

Mal angenommen, ein Gesetzesentwurf steht im Bundestag auf der Kippe. Die Bundesregierung, die den Gesetzesentwurf eingebracht hat, verspricht der Opposition, dass einer ihrer Männer für einen hohen Posten berücksichtigt wird, wenn sie für den Gesetzesentwurf stimmt. So geschieht es dann auch und das Gesetz kommt nur durch diese entscheidungserheblichen Stimmen zustande.

Mein Problem: Ich finde zu meinem Problem rein gar nichts, weder in der Standart-Literatur zum Staatsorga, noch in anderen einschlägigen Kommentaren. Ist das eine Art Bestechung? Und wenn ja, worauf kann da abgestellt werden? Ich denke mal, dass das Gesetz trotzdem formell verfassungsgemäß ist und irgendwie auf Art. 38 I S. 2 GG abgestellt werden sollte, sicher bin ich mir allerdings nicht.

Hat jemand eine Idee?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.03.2009, 21:36
Boardneuling
 
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AW: Formelle Verfassungsmäßigkeit - Bestechung der Opposition

Das, lieber Fragensteller, nennt man Politik! ;-)

Und mir fällt jetzt spontan nicht viel ein, wofür das relevant sein sollte (also außer der moralischen Seite)
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