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Fachaufsicht: Zweckmäßigkeitskontrolle - was ist darunter zu verstehen?

Dies ist eine Diskussion zu Fachaufsicht: Zweckmäßigkeitskontrolle - was ist darunter zu verstehen? innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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  • 1 Post By LalaBerlin

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 14:43
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Fachaufsicht: Zweckmäßigkeitskontrolle - was ist darunter zu verstehen?

Hallo,
würde mich über Antworten zu folgendem Verständnisproblem freuen:
I.R.d. Rechtaufsicht wird RMK geprüft
i.R.d. Fachaufsicht RMK und Zweckmäßigkeit.
Frage 1) was ist denn unter Zweckmäßigkeit zu verstehen? ist das gleichzusetzen mit der Verhältnismäßigkeit?
Frage 2) Gehört das Ermessen zur RMK, ist also in beiden Fällen zu prüfen?
Meine Unterlagen sind diesbezüglich vollkommen konfus
vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.04.2012, 13:23
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AW: Fachaufsicht: Zweckmäßigkeitskontrolle - was ist darunter zu verstehen?

Im Rahmen der Rechtmäßigkeit sind Verhältnismäßigkeit und Ermessensfehler zu prüfen (wie das zusammenhängt, lasse ich mal weg). Beide stellen sozusagen die äußeren Grenzen des Handelns der Behörde, eben die Rechtmäßigkeit, dar.

Die Zweckmäßigkeit stellt eine intensivere Kontrolle unter fachlichen Gesichtspunkten dar. Sie kann von Gerichten im Rahmen der Rechtsmäßigkeitskontrolle regelmäßig nicht geleistet werden.

Deutlich wird dies in stark ermessensdominierten Bereichen, wie z. B. dem Schulrecht. Hier kommen die Gerichte nur über Verfahrensvorschriften oder Ermessensfehler zur Kassation einer Entscheidung. Die Widerspruchsbehörde kann hingegen bereits einschreiten, wenn sie einen fachlichen Fehler bei der Bewertung einer schulischen Leistung sieht.
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