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Enteignung oder Inhalts- und Schrankenbestimmung?

Dies ist eine Diskussion zu Enteignung oder Inhalts- und Schrankenbestimmung? innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 13.10.2005, 00:06
Forum-Interessierte(r)
 
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Enteignung oder Inhalts- und Schrankenbestimmung?

Hi zusammen,

ich sitze an einer Ö-Recht Hausarbeit (in Bonn). Knapp zusammengefasst: eine AG, die Mineralöl in Deutschland fördert (besitzt die notwendigen Erlaubnisse/Bewilligungen aus dem BBergG), kann in Deutschland kein Mineralöl mehr fördern weil ein "Gesetz zum Schutz der Natur vor Eingriffen der Mineralölindustrie" das untersagt. Der AG droht daher Insolvenz.

Nun habe ich die Erlaubnisse/Bewilligungen als "Eigentum" der AG angesehen. Ich bin mir einfach nicht schlüssig, ob das Gesetz, das im Prinzip verbietet, Mineralöl zu fördern, der AG die Befugnisse entzieht oder sie belastet.

Kennt jemand Urteile zur Differenzierung Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung?

Herzlichen Dank,
Janina
__________________
LG,
Silent
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