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Ein Bescheid: wieviele und welche VAe???

Dies ist eine Diskussion zu Ein Bescheid: wieviele und welche VAe??? innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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Alt 18.03.2008, 16:03
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Ein Bescheid: wieviele und welche VAe???

Habe in einer HA folgende 2 Sätze:

Zitat:
Unter Hinweis auf das am 1. Februar 2008 in Kraft tretende SächsNSG schickte sie (die Behörde) Frau D einen als „Schließungsverfügung“ bezeichneten Bescheid, der am 12. Dezember 2007 von der Post in den Hausbriefkasten des „Wendehalses“ geworfen wurde. Zur Begründung führte die Behörde aus, die im Jahre 1992 erteilte Gaststättenerlaubnis sei von nun an nichtig, da die Räumlichkeiten nicht mehr als Gaststätte geeignet seien.
Nun habe ich echt ein Problem:
Sind das zwei VAe? Einmal eine Schließungsverfügung nach § 15 II GewO und einmal der Entzug der Erlaubnis nach § 15 I GastG.
Oder ist das nur der Entzug der Gaststättenerlaubnis nach § 15 I GastG und die Behörde hat einfach eine falsche Überschrift des Bescheides gewählt?
Oder sind es doch zwei VAe von denen die Schließungsverfügung unbestimmt ist?

Auf den ersten Blick gibt es nämlich nur eine Regelung: Entzug der Gaststättenerlaubnis. Eine andere Regelung finde ich nicht.
Kann die Überschrift eines VA eine Regelung enthalten?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2008, 16:14
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AW: Ein Bescheid: wieviele und welche VAe???

Hat der Beschei zufällig auch einen tenor?
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2008, 18:11
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AW: Ein Bescheid: wieviele und welche VAe???

Nein, das was ich geschrieben habe, ist alles zu dem Bescheid.
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