Dies ist eine Diskussion zu Demo einer extrmistischen Gruppe innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Demo einer extrmistischen Gruppe Servus Leute, ich muss eine HA im POR schreiben. Am Anfang dachte ich, wow ist nicht so schwer, aber jetzt habe ich Probleme bei der Begründetheit. Der SV kurz dargestellt. M ist Mitglied einer extr. Gruppe. Er beantragt für den 12. Nov eine Demo. Sie wird unter Auflagen genehmigt. Die Route muss geändert werden (historischer Ort). Keine Trommeln, schw. Fahnen, Lautsprecher(Weihnachtszeit, Sinsiblität, Verbot verfass.widr. Zeichen). M muss Kontakt zu den unbew. Ordnern jeder Zeit haben (Verhinderung bei Zusammenstößen mit Gegendemonstranten). Die Zeit wird in den vormittag verlegt (um 16 Uhr ist es sehr spät, die Weihnachtseinkäufer, volle Märkte und Fussgängerzonen). Der V, vorbestraft wegen § 130 StGB, Vorsitzender einer extr. Partei darf keine Rede halten (wegen seiner Vorbestrafung). Für all dies Auflagen gibt es Begründungen -die in ( ) - der zuständ. Behörde. M will seinen Antrag ohne Auflagen genehmigt bekommen, aufschiebende Wirkung erreichen. Den Zulässigkeitsteil habe ich schon erledigt. Nun weiß ich nicht, wie ich mit der Begründetheit vorgehen sollte. Gemäß § 113 I S. 1 VwGO müsste der VA rechtswidrig sein. Nun wie prüfe ich die RW des VA? Als Spezialgesetz kommt § 15 VersG in Frage. Wie geht es denn weiter? Prüfe ich nun die mater. Rechtmäß. des § 15 VersG? Aber wie komme ich dann zu SOG? Wie prüfe ich dann die Verhältnismäß., anhand welchen §? Müsste ich den § 15 VersG ablehnen oder für nicht "brauchbar" erklären um so auf Generalklausel des SOG greifen zu können? Wie soll ich jetzt weitermachen, für Denkanstöße und Ideen bin ich offen und sehr dankbar. Danke. Jan, |
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