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chinesische behörde hört deutsche gmbh ab?

Dies ist eine Diskussion zu chinesische behörde hört deutsche gmbh ab? innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 01.08.2005, 12:39
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chinesische behörde hört deutsche gmbh ab?

hallo.
wie genau sind die regelungen, wenn eine chinesische behörde eine deutsche gmbh abhört? ist die deutsche gmbh dann auch in den grundrecht art. 10 bzw. art. 2 I, 1 I verletzt?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.08.2005, 13:16
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AW: chinesische behörde hört deutsche gmbh ab?

Frage: Wo genau passiert dies? In Deutschland oder in China?


Gruß
Remby
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  #3 (permalink)  
Alt 01.08.2005, 13:50
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AW: chinesische behörde hört deutsche gmbh ab?

die deutsche gmbh sitzt in deutschland und wird von einer chinesischen behörde (sitzt in china) abgehört
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  #4 (permalink)  
Alt 01.08.2005, 14:53
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AW: chinesische behörde hört deutsche gmbh ab?

Die Grundrechte betreffen das Verhältnis Bürger zu Staat, gemeint ist hier der deutsche Staat. Eine Verletzung von Grundrechten scheidet somit aus.

Es bleiben strafrechtliche und zivilrechtliche Klagemöglichkeiten. Im Strafrecht könnten die §§ 202a, 204, 206 StGB in Frage kommen.

Zivilrechtlich könnte man an § 823 I oder an § 823 II BGB denken.

Es bleibt dann aber immer noch fraglich, wie man eine chinesische Behörde verurteilt.

meint
Remby
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  #5 (permalink)  
Alt 01.08.2005, 18:54
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AW: chinesische behörde hört deutsche gmbh ab?

aber wie ist das denn nochmal, wenn ich als Amerikaner in Deutschland gegen ein Grundrecht verstoße und als Deutscher in Amerika? Wann wird wie welches Recht angewandt?
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  #6 (permalink)  
Alt 01.08.2005, 19:12
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AW: chinesische behörde hört deutsche gmbh ab?

Hier fehlt offenbar das Verständnis des Charakters von Grundrechten.

Hier eine Definition:

Zitat:
Als Grundrechte bezeichnet man wesentliche Rechte, die von einem Staat seinen Bürgern als einklagbar garantiert werden. Die Grundrechte werden in der Regel in der Verfassung formuliert. Sie basieren auf der philosophischen Idee der Menschenrechte, nach der jeder Mensch gewisse unveräußerliche Rechte besitzt. Auf internationaler Ebene wurden verschiedene Abkommen wie die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte getroffen, in denen die Menschenrechte als Grundrechte vereinbart sind.
Daher kann ein Amerikaner nicht gegen deutsche Grundrechte verstossen. Er kann höchstens, wenn er in Deutschland lebt, unter bestimmten Umständen die Geltung der Grundrechte (zumindest eines Teiles davon, denn es gibt auch Grundrechte, die nur für Deutsche gelten) für sich in Anspruch nehmen.

Im Übrigen ist die Geltung von Gesetzen mit Auslandsbezug, also von Ausländern in Deutschland oder Deutschen im Ausland, eine höchst komplizierte Angelegenheit. Leider habe ich die Vorlesung zum Internationalen Privatrecht, die dies behandelt hat, aus zeitlichen Gründen nicht besuchen können. Ich will diese Materie aber noch nacharbeiten. Es gibt dabei sogar Konstellationen, bei denen in Deutschland von deutschen Gerichten ausländisches Recht angewandt werden muss.

Zum Internationalen Privatrecht gibt es auch gute Lehrbücher.


viele Grüße
Remby
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  #7 (permalink)  
Alt 01.08.2005, 20:21
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AW: chinesische behörde hört deutsche gmbh ab?

Danke. Das hat mir schon um einiges geholfen. also kann eine chinesische behörde, die von china aus "gegen die grundrechte in deutschland" verstößt natürlich nicht gegen die grundrechte verstoßen. allerdings können die Grundrechte ja auch von Privaten verletzt werden.
in meinem fall wird die gmbh einmal von der chinesischen behörde abgehört, und eine andere gmbh lässt dritte bei einem telefonat mithören. wenn ich jetzt beide verletzungen prüfen würde, wie prüfe ich das dann? nacheinander oder zusammen oder lasse ich die chinesische behörde sofort weg?
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  #8 (permalink)  
Alt 02.08.2005, 06:18
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AW: chinesische behörde hört deutsche gmbh ab?

Zu Hausarbeiten sage ich grundsätzlich nichts, da ich der Meinung bin, dass eine wissenschaftliche Arbeit auf eigenen Denkvorgängen beruhen sollte.

Gruß
Remby
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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