Dies ist eine Diskussion zu Anfechtungsklage gegen Kostenbescheid innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Die Studenten der Uni X schließen sich zu einer Studentenschaft ohne jegliche körperschaftliche Struktur zusammen, M wird als Vorsitzender der Gruppe benannt. Ziel der Gruppe ist es, z.B. durch Demos auf die schlechten Studienbedingungen hinzuweisen. Eine ordnungsgemäß angemeldete Demo wird durchgeführt und nun soll M und die Studentenschaft die Kosten der Straßenreinigung übernehmen, obwohl die Straßen durch andere Demo-Teilnehmer erheblich verschmutzt worden waren, die nicht der Gruppe angehörten. M legt nun einmal für sich und zusätzlich für die Gruppe Klage (Vorverfahren hat bereits stattgefunden) ein. - Als Klageart kommt ja hier nur die Anfechtungsklage in Betracht. Kann man beide Klagen durch die subjektive Klagehäufung zusammenfassen?? An welcher Stelle müsste ich das anbringen? Erst alles beides durchprüfen und dann im Ergebnis oder bereits bei der Zulässigkeitsvoraussetzungen? Oder bin ich auf einem ganz falschen Dampfer??? Vielen Dank!!! |
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