Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage??

Dies ist eine Diskussion zu Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage?? innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2005, 16:21
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2005
Beiträge: 4
Keine Wertung, hurrajura hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hurrajura hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hurrajura hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hurrajura hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hurrajura hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hurrajura hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hurrajura hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hurrajura hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hurrajura hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hurrajura hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage??

Hallo!

Ich lerne gerade allgemeines Verwaltungsrecht im 3.Semester.
Folgendes Problem:

Ich bin gerade beim Kapitel über Verwaltungsakte mit Drittwirkung.
Also A bekommt ne Subvention, B ist darüber ganz erbost und will das nicht.
Zuerst beantragt er Aufhebung des Leistungsbescheids, was nicht erfolgt.
Dann legt er Widerspruch ein, der auch nicht von Erfolg gekrönt ist.
Und danach bleibt - laut meinem Lehrbuch - dem B die Möglichkeit "Anspruchsklage" zu erheben.

Meine Frage: Warum Anspruchsklage... hä??
Sollte es nicht ne Verpflichtungsklage sein?

Anspruchsklage heißt doch, sich gegen einen belastenden VA zur Wehr zu setzen.
Verpflichtungsklage hingegen, einen VA zu wollen.

Will hier B nicht vielmehr den Erlaß eines Aufhebungs-VA?
Denn: Die Subvention, die A begünstigt, kann doch nicht gleichzeitig als (unmittelbar) belastenden VA für B gesehen werden, oder doch?

Freue mich über eure Ratschläge... Gruß! HurraJura (und trotzdem nur 6 Punkte) :-)
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2005, 17:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)  
AW: Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage??

Wir reden hier über deutsches Verwaltungsrecht?? Denn "Anspruchsklage" habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Welches Lehrbuch ist das denn?

Auf einen VA bezogen gibt es eigentlich nur die Anfechtungsklage und die Verpflichtungsklage. Beides sind legaldefinierte und damit festehende Rechtsbegriffe.

Zitat:
§ 42 VwGO
(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) begehrt werden.
(2)...
Ginge es nach Deiner Logik , dann gäbe es gar keine Anfechtungsklage, da es immer nur um den Erlass eines Aufhebungs-VA ginge.

Vorliegend ein klassischer Fall der Drittanfechtungsklage. Man richtet sich gegen einen an einen Dritten (diesen meist begünstigenden) gerichteten VA.

Zitat:
Denn: Die Subvention, die A begünstigt, kann doch nicht gleichzeitig als (unmittelbar) belastenden VA für B gesehen werden, oder doch?
Das ist keine Frage der Statthaftigkeit der Klageart, sondern eine hiervon später zu beurteilende Frage der Klagebefugnis bzw. Begründetheit der Klage.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage bei Ablehnung einer "Teilbaugenehmigung"? Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 09.03.2008 16:24
Verpflichtungsklage? Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 30.10.2007 14:30
Verpflichtungsklage Öffentliches Recht - Hausarbeiten 27.03.2006 17:57
Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage??? Öffentliches Recht - Hausarbeiten 18.01.2006 16:52
Simpler Verwaltungsrechtlicher Anfechtungs-Fall Öff-Recht - Examensvorbereitung 05.05.2005 20:00





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN