Dies ist eine Diskussion zu Abstrakte Normenkontrolle oder Bund-Länder-Streit? innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Abstrakte Normenkontrolle oder Bund-Länder-Streit? Also ich habe gerade eine totale Denkblockade. Ich habe heute den SV zu meiner HA bekommen, und weiß gerade nicht wirklich weiter. Also der Bund hat ein Gesetz zu eine Sommercamp zur Migrationsverbesserung erlassen und das Land B will dagegen angehen, da es meint es sei dafür zuständig, da es eine Schulangelegenheit ist (Camp findet in den Ferien statt, aber Lehrer sollen als Begleitpersonen dabei sein). Der Bund sagt, dass hat nichts mit der Schule zu tun, da das Migrationsproblem bundesweit ist und somit der Bund zuständig ist. Jetzt weiß ich nicht welche VErfahrensart nötig ist, bzw welche Art. geprüft werden müssen. Evtl weiß hier ja jemand ein bissl weiter. Ich mag Staatsorga nicht wirklich, bzw finde immer schwer einen Anfang.... Lieben Gruß Bianca
__________________ Ein bloßes Ungefährwissen ist nirgendwo gefährlicher als in der Rechtswissenschaft |
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| AW: Abstrakte Normenkontrolle oder Bund-Länder-Streit? Hey, ich schreibe die Hausarbeit auch mit. Ich würde beide prüfen. Aber bei der abstrakten Normenkontrolle gibt es ein Problem: Ist das Gesetz bisher nur verabschiedet worden oder soll man es als verkündet ansehen. Ich würde zum ersten tendieren, da ja nichts erwähnt wird bzgl. der Ausfertigung. So bleibt ja nur eine Bund-Länder-Streitigkeit.... |
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| Hi ist meine 1 HA und weiss net genau wie ich dieses Gesetz in der Begründetheit darstellen soll. In dem entsprechenden Entwurf eines Gesetzes , der vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats verabschiedet wird , heißt es,:§1Teilnahme an Sommercamps, ..etc, §2 ( 1).Zusammenstellung der Teilnahmengruppe..., (2).Sommercamps werden von Lehrerinnen und Lehrer geleitet,(3).Gestaltung des Programms...keine Cliquenbildung....Teilnehmer sollen in kind und jugendgerechter weise an unterschiedlichen Religionen und Gesellschaftsformen herangeführt werden...dies soll über Lehrbeiträge,...,... sichergestellt werden, die von jungen und mädchen wahrgenommen werden (4)Geschlechtertrennung ist für Sanitär und Schlafbereich zu gewährleisten §3 Um eine Diskriminierung wirtschaflich schwacher gestellter Jugendlichen,soll einheiliche kleidung getragen werden.Rücksichtnahme auf religiös bzw.gepräte Sitten. §4 (1)Kosten tragen die Erziehungsberechtigten. (2)Bei fehlender wirtschaflicher Leistungsfähigkeit,Kosten werden auf Antragvon der Staatskasse übernommen. §5 Durchführung des Gesetzes ,sowie die Bestimmung der zuständigen Behörde obliegt den Ländern.. Wichtig ist , dass das Bundesland B das Gesetz für wegen fehlender Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes verfassungswidrig un nichtig(Abstrakte Normenkontrolle ,Bund -Länder Streit?)Schul und Ausbildungsangelegenheiten geregelt (Hat der Bund Kompetenztitel ?)und ist eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ? Bund: Es gehört in den Bereich der Jugendfürsorge und der Jugendpflege...(Kompetenztitel ?)und es besteht das Bedürfnis einer bundeseinheitllichen Regelung Hat eine Klage des Bundesland B gegen den Bund Aussicht auf Erfolg ? Eigentlich steht ja schon alles drin was man prüfen soll,wüsste nur gern wie ich die einzelnen Paragraphen darstellen soll.. Bräuchte mal einen Denkanstoss |
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