Dies ist eine Diskussion zu § 365 Bgb innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| § 365 Bgb Guten Aben!Ich habe heute einen Paragraph gelesen,der aber ich nicht so richtig verstehe.Kann mir jemand helfen ihn zu Verstehen.Es wäre sehr schön noch mit dazu ein passenden Beispiel. § 365(BGB) Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt Wird eine Sache, eine Forderung gegen einen Dritten oder ein anderes Recht an Erfüllungs statt gegeben, so hat der Schuldner wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Sache in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten. |
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| AW: § 365 Bgb Also: "Hingabe an Erfüllung statt" bedeutet, dass nicht wie gesetzlich vorgesehen, durch Zahlung von Bargeld, sondern auf andere Weise erfüllt wird: Der Schuldner leistet etwas anderes (als gesetzlich UND verraglich vorgesehen) an den Gläubiger. Beispiel: A kauft bei B eine Kiste Obst. Sie einigen sich auf einen Preis von 20 . Als A zahlen soll, gibt er B eine Kiste Gemüse im Wert von 20 . A hat nicht das Geschuldete (Bargeld), sondern etwas anderes (Gemüse) geleistet, um seine Schuld zu begleichen. Wenn B die Kiste annimmt, erlischt das Schuldverhältnis, 364. Wenn jetzt das Gemüse einen Mangel hat (wurmstichig), hat B gegen A dieselben Ansprüche, die er als Käufer der Sache gehabt hätte (also aus 437). VORSICHT! Häufig liegt echte Erfüllung vor und nicht Hingabe an Erfüllung statt. Häufigster Fehler: Beispiel: A kauft von B eine Kiste Obst. Sie einigen sich auf den Kaufpreis von 20 . Auf der Rechnung des B steht "Barzahlung oder Überweisung auf eines der Konten...". Zwar würde A bei Überweisung nicht Geld leisten, sondern dem B einen Anspruch gegen dessen Bank verschaffen, also ein Recht, hier wäre dies aber eine vorgesehene Art der Erfüllung. Wenn also A auf das Konto des B 20 überweist, der B aber diesen Anspruch nicht realisieren kann, weil seine Bank z.B. insolvent ist, hat B keinen Anspruch gegen A aus Rechtsmängeln, weil sein Anspruch gegen A durch Erfüllung erloschen ist (364) und Hingabe an Erfüllung statt nicht vorliegt! Hoffe, damit sind alle Klarheiten beseitigt ;-) |
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