Dies ist eine Diskussion zu 2. Hausarbeit Kleiner ÖffR-Schein in Marburg innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| Hey! Schreibt hier jemand die 2. Hausarbeit bei Prof. Gornig in der Kleinen ÖffR-Übung in Marburg mit? Liebe Grüße |
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| AW: 2. Hausarbeit Kleiner ÖffR-Schein in Marburg Moin! Vielleicht hat ja sonst jemand Lust, mit mir über den Sachverhalt zu diskutieren. Es geht um Folgendes: In dem mit Deutschland eng befreundeten Staat T, der Mitglied der NATO ist, ist ein gravierender terroristischer Anschlag verübt worden. Als Keimzelle des Terrors werden Einwohner des Staates X ausfindig gemacht. T bittet die Bundesrepublik Deutschland, im Rahmen der NATO ein Bundeswehrkontingent zur Bekämpfung des Terrorismus nach X zu entsenden, um die dort agierenden Truppen von T zu unterstützen. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland - insbesondere Bundeskanzlerin K, Mitglied der A-Fraktion - sieht akuten und schnellen Handlungsbedarf, da man fürchtet, selbst Opfer von Anschlägen zu werden. In einer Kabinettssitzung macht man sich daher Gedanken darüber, ob und in welchem Verfahren man möglichst schnell zu einem Bundeswehreinsatz kommen könnte. Da man die Haltung des Bundestages in dieser Frage - insbesondere die Stimmung in den regierungstragenden Koalitionsfraktionen A und B - nicht genau einschätzen kann, überlegt man sich, den Einsatz durch einen entsprechenden Regierungsbeschluss zu ermöglichen. Tatsächlich beschließt die Regierung sodann die Entsendung, worauf Bundeswehrtruppen kurze Zeit später nach X aufbrechen. Der Bundestag ist empört. Insbesondere die Abgeordneten P und R aus der A-Fraktion sowie die oppositionelle C-Fraktion halten es für nicht zulässig, dass solche wesentlichen Entscheidungen in der Bundesrepublik Deutschland ohne die Beteiligung des Bundestages gefällt werden. Sie beschließen daher, für den Bundestag das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Frage 1: Hätte eine Klage von P und R sowie der C-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg? Ich würde hier ein Organstreitverfahren prüfen, allerdings weiß ich nicht, ob und inwieweit P, R und die C-Fraktion berechtigt sind, den Bundestag vor dem BVerfG zu vertreten. Was meint ihr??? |
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| AW: 2. Hausarbeit Kleiner ÖffR-Schein in Marburg Die C-Fraktion ist im Wege der Prozeßstandschaft berechtigt Rechte des Bundestages (BT) in eigenem Namen geltend zu machen. (Minderheitenschutz) Unschädlich ist auch wenn die Mehrheit des BT nicht von einer Verletzung eines dem BT eingeräumten Rechts ausgeht. Voraussetzung ist, dass der BT selbst parteifähig ist und die Fraktion eine ständige Gliederung des BT darstellt. Gem. § 64 I BVerfGG ist der BT selbst parteifähig und man wird eine Fraktion auch als ständige Gliederung des BT bezeichnen können. Gliedern würde es so: A. Zulässigkeit I. Verfahrensart II. Parteifähigkeit III. Antragsbefugnis 1. Przoessfürungsbefugnis -> Hier das mit der Prozeßstandschaft bringen 2. Rechtserhebliches Handeln / Unterlassen des Antragsgegners IV..... Und bei den beiden Abgeordneten bin ich mir auch nicht sicher. Aber es gibt die Möglichkeit eine Abgeordnetengruppe zu bilden nach § 10 IV GO-BT, welche antragsbefugt wäre. Ich weiß aber nicht in wie weit 2 Leute für eine Gruppe ausreichen und wie das mit der Anerkennung ist. |
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| AW: 2. Hausarbeit Kleiner ÖffR-Schein in Marburg Danke erstmal für Deinen Beitrag!! Zu prüfen ist doch dann hier ein Organstreitverfahren, oder? Antragsteller ist somit der Bundestag. Antragsgegnerin die Bundesregierung?? Die Prozessstandschaft bzgl. der C-Fraktion kann somit bejaht werden, die der Abgeordneten wohl aber nicht? Das dürfte aber doch dann unschädlich sein, weil ja zumindest die Prozessstandschaft der Fraktion gegeben ist. Damit kann weiter geprüft werden. Sorry, wenn Dir die Fragen doof vorkommen, aber Öff-Recht ist überhaupt nicht mein Ding!! |
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| AW: 2. Hausarbeit Kleiner ÖffR-Schein in Marburg Also ich denke mal öffentliches Recht mag fast niemand ^^ ich auch nicht :P Ja man muss ein Organstreitverfahren prüfen. Antragssteller bleibt die C-Fraktion, welche aber die Rechte des Bundestages geltend macht. Antragsgegner ist die Regierung. Ich würde aber die C-Fraktion und die Abgeordneten getrennt prüfen - habe es jetzt so verstanden, dass du sie zusammen prüfen willst? Bei den Abgeordneten bin ich mir wie gesagt nicht sicher, wie das mit den Gruppen funktioniert. Würde einfach mal in einem Kommentar nachschlagen. |
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| AW: 2. Hausarbeit Kleiner ÖffR-Schein in Marburg Hallo! Vielen Dank (wenn auch verspätet!) für Deine Antwort!! =) Ok, dann prüf ich zunächst eine Organklage mit der C-Fraktion, dann eine solche mit den Abgeordneten (hier kann ich aber doch beide zusammen prüfen, oder?). Könnte man denn dann zumindest bei den Abgeordneten nicht noch eine VB anprüfen? Oder wäre das verfehlt?? Geändert von bambola (14.11.2008 um 16:12 Uhr). |
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| AW: 2. Hausarbeit Kleiner ÖffR-Schein in Marburg Laut Sachverhalt sind die Abgeordneten P und R aus der A-Fraktion, die die Regierung zusammen mit der B-Fraktion bildet. Damit sind sie Mitglieder der Bundesregierung. Aber sind sie dann auch als Mitglieder des Bundestages? Mitglieder des Bundestages sind nach BVerfG-Rspr. als "Teile der Bundestages" anzusehen. Wenn also die Abgeordneten Bundestagsmitglieder sind, was ich annehme, sind sie auch im Organstreitverfahren parteifähig. Oder? Geändert von bambola (14.11.2008 um 17:46 Uhr). |
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| AW: 2. Hausarbeit Kleiner ÖffR-Schein in Marburg Ich habe auch eine kurze Frage zur ersten Aufgabe: Auf welche ARTIKEL berufen sich die Antragsteller und wie sieht das in der Begründetheit dann aus? Laut div. Lehrbüchern besitzt der Bundestag ja einen Parlamentsvorbehalt bei der Entsendung von Bundeswehr-Truppen. Aber dieser Vorbehalt ist ja im Grundgesetz nicht festgehalten, kann also demnach von den Antragstellern nicht geltend gemacht werden. Also würde die Klage doch folglich in der Begründetheit scheitern, oder? Lg |
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| AW: 2. Hausarbeit Kleiner ÖffR-Schein in Marburg Ein anderer Prof meinte, dass man in solchen Fällen eine Verfassungsbeschwerde als erstes kurz anprüfen und dann im ersten Punkt (i. B. a. "Jedermann-Recht") wieder scheitern lassen soll - also in Bezug auf die Abgeordneten. Danach soll man mit dem Organstreitverf. beginnen. |
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| AW: 2. Hausarbeit Kleiner ÖffR-Schein in Marburg @jujuu: Also, wenn ich das richtig verstehe, dann erst VB bzgl. der Abgeordneten prüfen und dann wo scheitern lassen?? In der Begründetheit im Schutzbereich?? Aber bzgl. der Fraktion muss doch keine VB angeprüft werden? @raptor2385: Der BT hat ja ein verfassungsrechtliches Recht, einem Streitkräfteeinsatz vorab und konstitutiv zuzustimmen (sog. Parlamentsvorbehalt). Geprüft wird hier nicht ein bestimmtes Grundrecht, sondern ob eine parlamentarische Zustimmung nicht ausnahmsweise entbehrlich sein kann. So z. B. bei Gefahr im Verzug, was ja vorliegend geprüft werden muss, da lt. SV die Regierung befürchtet, selbst Opfer von Anschlägen zu werden. |
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