Dies ist eine Diskussion zu 1. Hausarbeit bzw. Ferienhausarbeit Ö-Recht f. Fortgeschrittene Tübingen im SS 2009 innerhalb des Forums Öff-Recht - Examensvorbereitung
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| 1. Hausarbeit bzw. Ferienhausarbeit Ö-Recht f. Fortgeschrittene Tübingen im SS 2009 Hallo, schreibt jemand im SoSe 2009 die Ferienhausrabeit bei Prof. Dr. Ronellenfitsch (Uni Tübingen) mit? Es geht ja offensichtlich um Baurecht. Hier können wir gerne über Probleme (Schwerpunkte) und Fragen diskutieren. Allen ein gutes gelingen. |
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| AW: 1. Hausarbeit bzw. Ferienhausarbeit Ö-Recht f. Fortgeschrittene Tübingen im SS 2009 Ja, ich schreibe die Hausarbeit auch mit. Werde mich heute mal mit dem Thema befassen |
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| AW: 1. Hausarbeit bzw. Ferienhausarbeit Ö-Recht f. Fortgeschrittene Tübingen im SS 2009 hi, ich schreibe die hausarbeit auch. schön, dass ihr auch dabei seid. da kann man ein paar gedanken austauschen..... |
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| AW: 1. Hausarbeit bzw. Ferienhausarbeit Ö-Recht f. Fortgeschrittene Tübingen im SS 2009 Bin auch dabei, muss mich aber erst einarbeiten... hat schon jemand ne Idee, wo die Schwerpunkte sind? |
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| AW: 1. Hausarbeit bzw. Ferienhausarbeit Ö-Recht f. Fortgeschrittene Tübingen im SS 2009 Hallo, ich schreibe auch mit und habe mich auch schon ein bisschen eingelesen. Ich bin der Ansicht, dass es sich bei der Aufgabe 1 um eine Anfechtungsklage in Form einer sogenannten Nachbarklage handelt. Ein großes Problem befindet sich dabei in der Zulässigkeit unter dem Prüfungspunkt Klagebefugnis. Da geht es darum, ob der Nachbar, an den der Verwaltungsakt (Baugenehmigung) nicht direkt gerichtet ist, nach § 42 II VwGO klagen darf. Da gibt es diverse Theorien. Im Hemmerskript zum Baurecht steht das sehr gut drin. Leider darf man daraus ja nicht zitieren. ![]() Bei Aufgabe 2 handelt es sich, meiner Meinung nach, um eine normale Anfechtungsklage. Da muss man ja nur die Zulässigkeit prüfen. Genauer hab ich mir die aber noch nicht angeschaut. Ebensowenig wie die Aufgabe 3. |
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| AW: 1. Hausarbeit bzw. Ferienhausarbeit Ö-Recht f. Fortgeschrittene Tübingen im SS 2009 @ XY-Ungelöst: Bei Aufgabe 1 sehe ich das genau wie du. Jedoch sehe ich ein weiteres Problem darin, dass die zwei besagten Grundstücke durch einen Bach getrennt sind, welcher auf gemeindeeigenem Grund verläuft. Somit kommt die Frage auf, ob N tatsächlich Nabar ist. Zu Aufgabe 2 und 3 habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. |
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| AW: 1. Hausarbeit bzw. Ferienhausarbeit Ö-Recht f. Fortgeschrittene Tübingen im SS 2009 Ja, das ist auch ein Problem, dass unter den Punkt der Klagebefugnis zu prüfen ist. Da kommt dann auch das Thema wer Nachbar im Sinne des Baurechts ist rein. Im Hemmer-Skript steht dazu, dass eine räumliche Abgrenzung nach festen Kriterien z.B. Metern etc. nicht möglich ist. Nachbarn sind all diejenige, deren Grundstücke von den Auswirkungen des geplanten Vorhabens berührt werden können. Nachweislich kommt es ja zu Steigerungen von Immissionen. Also würde ich den N als Nachbarn sehen. Außerdem hat er ja schon den Buchstaben N wie Nachbar. Aber das ist ja leider keine wirklich gute Begründung. Zumindest denke ich nicht, dass es dafür letztere Begründung einen Punkt gibt. |
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| AW: 1. Hausarbeit bzw. Ferienhausarbeit Ö-Recht f. Fortgeschrittene Tübingen im SS 2009 Bei der 2.Aufageb ist das Hauptproblem, wie die Maßgaben einzuordnen sind.........Auflage oder Bedingung. hM:modifizierte Auflage Streitpunkt hier: Verpflichtungsklage oder Anfechtungsklage? |
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| AW: 1. Hausarbeit bzw. Ferienhausarbeit Ö-Recht f. Fortgeschrittene Tübingen im SS 2009 seh' ich genauso, str ob Teilanfechtungsklage gegen Auflagen oder Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung ohne Auflagen. |
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| AW: 1. Hausarbeit bzw. Ferienhausarbeit Ö-Recht f. Fortgeschrittene Tübingen im SS 2009 Was meint ihr zu der Gewichtung der Aufgaben... Ich würde dazu tendieren: Aufgabe 1: 12 - 15 Seiten Aufgabe 2: 5 - 8 Seiten Aufgabe 3: ca. 5 Seiten Ich denke, dass Aufgabe 1 in jedem Fall den meisten Platz beansprucht. Was meint ihr? |
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