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Registierung und Posten nur noch mit Adresse und vollen Namen?!

Dies ist eine Diskussion zu Registierung und Posten nur noch mit Adresse und vollen Namen?! innerhalb des Forums News, Kritik und Anregungen zum Juraforum.de

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Alt 17.05.2006, 20:31
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Registierung und Posten nur noch mit Adresse und vollen Namen?!

Hallo @ all,

dank 13 hab ich ein wirklich tolles Urteil des OLG Düsseldorf kennengelernt:

http://www.aufrecht.de/4727.html

Auszugsweise:

Zitat:
Da der Beitrag in einem Meinungsforum in der Regel über einen längeren Zeitraum im Internet abrufbar bleibt, muss der Verletzte jedoch die Möglichkeit haben, den sich Äußernden in kurzer Zeit auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen mit der Folge, dass dieser dafür zu sorgen hat, dass sein Beitrag aus dem Internet entfernt wird. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn der Betreiber des Forums den Verletzten über die Identität des Teilnehmers informiert. Es ist wegen dieser Besonderheit geboten, nur von einer eingeschränkten Vergleichbarkeit auszugehen und einen Unterlassungsanspruch auch gegen den Betreiber nach § 11 Nr. 2 TDG bzw. § 9 Nr. 2 MDStV anzunehmen, so lange dieser nicht die Identität des Verfassers preisgibt.

Da die Beklagte dem Kläger die Identität des „[XXX]" nicht bekannt gegeben hat und der Kläger diesen deswegen nicht auf Unterlassung in Anspruch nehmen konnte, besteht gegen die Beklagte der geltend gemachte Unterlassungsanspruch.

Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, dem Kläger mitgeteilt zu haben, dass die IP-Adresse (die individuelle Rechnernummer) bekannt sei. Denn über diese kann rein technisch zwar der Computer ermittelt werden, über den der Beitrag verfasst worden ist. Für einen Laien dürfte allerdings schon fraglich sein, wie man diese Daten erhalten kann. Zudem ist der Provider, der über den Namen des Inhabers der IP-Adresse Auskunft geben könnte, hierzu schon aus Datenschutzgründen nicht ohne weiteres verpflichtet und wird dies in der Regel auf eine private Anfrage hin ohne Vorlage eines entsprechenden Titels oder einer Anordnung nach §§ 100 g, 100 h StPO verweigern. Hinzu kommt, dass die IP-Adressen bei den Providern in der Regel nach Ablauf von 80 Tagen gelöscht werden und es teilweise in der Rechtsprechung für unzulässig gehalten wird, dynamische IP-Adressen zu speichern, soweit sie nicht mehr für die Ermittlung der Abrechnungsdaten erforderlich sind (AG Darmstadt, Urt. v. 30. Mai 2005, 300 C 394/04). Dies wird dazu führen, dass die Provider die IP-Adressen und die damit verbundenen Daten teilweise in kürzerer Frist löschen werden.

Zudem ist selbst dann, wenn Auskunft über den Namen des Inhabers der IP-Adresse erteilt wird, nicht gesichert, dass der Verfasser des Beitrags ermittelt werden kann. Denn in vielen Fällen haben mehrere Personen, nicht nur der Inhaber der IP-Adresse, Zugriff auf einen Computer und könnten diesen genutzt haben. Sollte der Computer, auf dem der Beitrag verfasst worden ist, in einem Internet-Cafe stehen, dürfte es kaum möglich sein, den Verfasser zu ermitteln.

Dem Betreiber eines Meinungsforums ist es auch nicht unzumutbar, dafür zu sorgen, dass ihm die Identität und Adresse der Teilnehmer bekannt ist, um diese im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben. Denn der Betreiber hat die Möglichkeit, die Teilnahme an dem Forum von einer Registrierung abhängig zu machen, bei der jeder Teilnehmer seinen Namen und seine Adresse angeben muss und dann erst das Recht erhält, unter einem Pseudonym Beiträge zu verfassen. Die von den möglichen Teilnehmern vor dem Hintergrund etwa empfundene Einschränkung der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit dadurch, dass sie der Möglichkeit beraubt werden, ihre Beiträge völlig anonym einzustellen, was einzelne Personen davon abhalten mag, einen Beitrag zu verfassen, ist hinzunehmen. Da die Meinungsfreiheit ihre Schranken insbesondere in dem Recht der persönlichen Ehre findet, muss gewährleistet bleiben, dass derjenige, der durch einen Beitrag in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und seiner Ehre verletzt wird, den Verfasser auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann. Gewährleistet der Betreiber des Forums dies nicht, kann er sich nicht auf die grundrechtlich verbürgten Freiheiten berufen und selber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Da geht es um Meinungsforen und dass Meinungsstreitigkeiten zwischen den Streitenden richtigerweise auch rechtlich zu klären sind, aber wenn man niemanden per IP und E-Mail herausfinden kann, trifft es mal wieder den Forenbetreiber. Evtl. will der Gesetzgeber mit seiner *****ischen Datenschutzregel bei den IPs auch gar nicht, dass jemand entdeckt wird?! Oder es soll gerade die Anonymität im Web geschützt sein?!

Ich denke, dass das wirklich in großen Teilen in die richtige Richtung geht, aber was soll dieser Adress-Mist?! Wenn "Bösewichte" es schon bei großen Online-Auktionshäusern, die Millionen von Umsatz machen und zig 100 Angestellte haben, schaffen, sich als Toter oder jemand anderes zu registrieren, was soll dann bitte schön hier eine Adresse und Namens-Zwangspflicht bringen? Wer soll das überprüfen? Automatisiert per Schufa? Bringt nix ... siehe tägliche Live-Reporte übers Auktionshaus... Muss ich Online-Telefonbücher wälzen, um sicher zu sein, dass wirklich jemand an dem Ort wohnt? Aber ist er es dann wirklich? Daher besser gleich die Personummer mit abfragen? Oder jeder überweist zur Registrieurng einen Cent, weil die Bank kann nicht lügen? Als Forenbetreiber ist man wieder der Dumme! Außerdem darf man ja eh schon nicht zu viele Infos von den Nutzern als Webseitenbetreiber verlangen, weil man dann gleich gegen das Anonymisierungsgebot verstößt, wonach Jedermann anonym posten können muss.

Mal davon abgesehen, darf ich im Falle der Erhebung der Adressdaten mal wieder alle AGBs und Nutzungsbedingen ändern, weil die Adresse als personenbezogene Daten gilt und dann schön das TDDSG wieder einschlägig ist (§ 4 lacht mich schon an) und ich zig Informations- und Hinweispflichten sowie natürlich auch Auskunfspflichten hab. Am besten fragen dann nach einiger Zeit auch noch täglich 50 Nutzer an, welche Daten über sie gespeichert sind, damit ich wirklich nichts anderes mehr zu tun hab. Manchmal fragt man sich echt, wohin diese Regelungswut führen soll.

So das musste mal gesagt werden

Viele Grüße

Sebastian

P.S. die Gesetze sind auch alle im JF zu finden:

TDDSG

TDG

MDStV
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  #2 (permalink)  
Alt 19.05.2006, 16:14
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AW: Registierung und Posten nur noch mit Adresse und vollen Namen?!

Ich sag´ mal: Typisch Deutschland!
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  #3 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 07:59
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AW: Registierung und Posten nur noch mit Adresse und vollen Namen?!

AG München · End-Urteil vom 3. Februar 2011 · 161 C 24062/10

http://openjur.de/u/84358.html

--> der betreiber eines internetforums ist grundsätzlich nicht verpflichtet, kontaktdaten von beitrags-verfassern rauszugeben ...
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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