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Akademisches Ghostwriting usw.

Dies ist eine Diskussion zu Akademisches Ghostwriting usw. innerhalb des Forums News, Kritik und Anregungen zum Juraforum.de

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  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2004, 21:22
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Akademisches Ghostwriting usw.

Liebe Mitglieder,

Beiträge, die die Erstellung von jur. Hausarbeiten usw. zum Inhalt haben, sei es als Angebot oder Nachfrage, werden umgehend bei Kenntnisnahme durch den Admin gelöscht!

Derartige Beiträge sind in Zukunft zu unterlassen, da diese Beitrage als Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen angesehen werden.

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2004, 18:45
V.I.P.
 
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Re: Akademisches Ghostwriting usw.

Zitat:
Original geschrieben von Sebastian
da diese Beitrage als Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen angesehen werden.

Gegen was verstoßen die Beiträge denn ?

Mfg

Jens
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #3 (permalink)  
Alt 09.07.2004, 17:58
Junior Mitglied
 
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Na gegen die "Nutzungsbedingungen" jedenfalls nicht (obwohl ein solcher Passus wohl (hoffentlich) jedem einleuchten würde)

Ja, warum steht das eigentlich nicht drin?

und was ist "usw."?
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Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit zu schützen, wo der Bürger nicht imstande ist, selber vor die Haustüre zu treten und nachzusehen, was es gibt.

Gottfried Keller
(Fähnlein der sieben Aufrechten)
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  #4 (permalink)  
Alt 10.07.2004, 13:44
V.I.P.
 
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Also auch ich stehe im Augenblick etwas auf Leitung. Sind alle Beiträge verboten, in denen auf Fragen eingegangen wird, die Studenten während der Fertigstellung von HAen beschäftigen und über die sie sich austauschen möchten?
Wenn hier Weitergehendes betrieben wurde, so ist mir dies durch die Lappen gegangen.

Ciao, Domingo
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #5 (permalink)  
Alt 10.07.2004, 14:05
Inhaber Juraforum.de
 
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Beiträge: 997
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Hallo,

ich verstehe diese Diskussion nicht. Sollen hier etwa meine Nutzungebedingen auf einmal diskutiert werden?! Sittenwidrige und verbotene Postings werden gelöscht. Selbst wenn man das Anbieten eines Ghostwritings nicht als strafbar bzw juristisch als Beihilfe zur Urkundenfälschung ansehen mag, so kann sich doch zumindest mittelbar der Kunde, der das fremde Werk nutzt u.U. einer solchen strafbar machen. Sittenwidrig ist dies allerdings m.E. schon. Oder findet jemand das sittengemäß und normal? Diese Problematik kann von mir aus gern im allg. Strafrechts-/Zivilrechtsforum diskutiert werden. Mir gehts hierbei allerdings grds. mehr um die Seriösität des Forums. Das Juraforum ist kein Umschlagplatz für Ghostwriter, sondern für jur. Diskussionen.

@ Domingo

Es geht um andere zweifelhafte Angebote, die Hausarbeiten gegen eine bestimmte Vergütung, oft auch nur als eine sog. "Schreibhilfe" tituliert, versprechen.

Gruß
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  #6 (permalink)  
Alt 10.07.2004, 15:09
Junior Mitglied
 
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nein, hier soll nix infrage gestellt werden, ich wäre der letzte der so etwas, wie ghostwriting (also Besch*ss bei Hausarbeiten) verteidigen würde... es ist nur so, dass es vielleicht sinnvoll wäre, dass in die Nutzungsbedingungen reinzuschreiben, wenn man darauf verweist.
ich hab derlei in Denselben jedenfalls nicht finden können!


grüße,
__________________
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Gottfried Keller
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