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Senat der Universität Bielefeld verabschiedet für eine zweijährige Übergangszeit eine neue Studienbeitragssatzung

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Alt 05.07.2007, 12:00
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Senat der Universität Bielefeld verabschiedet für eine zweijährige Übergangszeit eine neue Studienbeitragssatzung

Einheitlicher Studienbeitragssatz in Höhe von 350 Euro


Am Mittwoch, 4. Juli, hat der Senat der Universität Bielefeld eine neue Studienbeitragssatzung verabschiedet, die für eine Übergangszeit von zwei Jahren gilt (ab Wintersemester 2007/2008) und einen einheitlichen Beitragssatz von 350 Euro für alle Studierenden vorsieht (Ausnahme: Zweithörer, die gegebenenfalls 175 Euro zahlen). Abgesehen vom Beitragssatz ist die neue Satzung identisch mit der alten vom 20. Juli 2006. Diese hat der Senat noch einmal beschlossen - mit Wirkung nach Ablauf der Übergangszeit.


Anlass für die Übergangssatzung ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden: Am 1. Juni hat das Gericht der Musterklage einer Studentin gegen den Gebührenbescheid der Universität Bielefeld stattgegeben. Als Grund für das Urteil nannte es die Staffelung der Studienbeiträge, die zentraler Bestandteil der im letzten Jahr beschlossenen Beitragssatzung ist. Die Staffelung von 100 bis 500 Euro pro Semester (abhängig davon, wie lange die Studierende oder der Studierende bereits an der Universität Bielefeld studiert) verstoße gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes ("Gleichheitsgrundsatz"). Die Universität Bielefeld wird gegen das Urteil Berufung einlegen.


Um bis zum abschließenden Urteil eine rechtssichere Studienbeitragssatzung zu haben, hat der Senat am 4. Juli die Übergangsregelung beschlossen (13 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen). Sollte die Berufungsinstanz zugunsten der Universität entscheiden, wird nach Ablauf der zwei Jahre wieder die ursprüngliche Satzung gelten. Mit dem einheitlichen Studienbeitragssatz von 350 Euro realisiert die Universität die Einnahmen, die sie auch mit der Staffelung gehabt hätte.


Im Falle eines rechtskräftigen Urteils im Musterverfahren gegen die alte Beitragssatzung, das die Universität Bielefeld zur Rückzahlung von Studienbeiträgen (Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester 2007) verpflichten würde, neigt das Rektorat dazu, Studienbeiträge an alle Studierenden zurückzuzahlen - unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt haben. Der Umfang der Rückzahlungsverpflichtung hängt im Einzelnen von den Gründen der Gerichtsentscheidung ab.


Darüber hinaus wird das Verwaltungsgericht in Minden noch über die Klage zweier studentischen Vertreter entscheiden, die sich gegen das Zustandekommen der alten Beitragssatzung wendet. Bei der entscheidenden Abstimmung im Senat am 12. Juli 2006 hatten zwei studentische Senatoren gefehlt. Der Senat hat die alte Satzung heute noch einmal beschlossen - mit Wirkung für die Zukunft. Es wurde darauf verzichtet, einen rückwirkenden "Heilungsbeschluss" herbeizuführen, der die alte Satzung auch für die Vergangenheit noch einmal bestätigt hätte.


Die Senatssitzung fand unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt und war begleitet von Protesten. Zur Sitzung waren 40 Zuschauer zugelassen. Der Ablauf wurde nicht gestört. Die Debatte wurde per Videoübertragung in die zentrale Universitätshalle übertragen.


Quelle: idw
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