Dies ist eine Diskussion zu Hagen - das Zentrum des Europäischen Arbeitsrechts innerhalb des Forums Nachrichten: Wissenschaft
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| Hagen - das Zentrum des Europäischen Arbeitsrechts Waas, Leiter des Lehrgebiets für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung sowie Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht (ideas) der FernUniversität in Hagen, war zum zweiten Mal Gastgeber einer Veranstaltung der von ihm und seinem niederländischen Kollegen Guus Heerma van Voss (Universität Leiden) gegründeten Studiengruppe des Netzwerks. Dieser gehören Arbeitsrechtswissenschaftler aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Kroatien, Norwegen, Island und der Schweiz an. Gemein ist den Mitgliedern der Gruppe das Ziel, Grundfragen des Arbeitsrechts rechtsvergleichend näher zu beleuchten und Möglichkeiten einer Harmonisierung auszuloten. An dem Treffen in Hagen nahmen 35 Arbeitsrechtswissenschaftler aus 25 europäischen Ländern teil. Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung stand die Frage, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Arbeitsrecht der verschiedenen Länder hinsichtlich der Definition des Arbeitnehmerbegriffes bestehen. "Unser Netzwerk stellt in ganz Europa eine Besonderheit dar", so beschreibt Prof. Waas das Projekt. "Noch nie zuvor haben Arbeitsrechtler in dieser Dimension europaweit ihre nationalen Systeme verglichen. Dass derart viele renommierte Kollegen an einem solchen Projekt mitwirken, ist einzigartig", so Waas begeistert. Prof. Dr. Rolf Wank von der Ruhr-Universität in Bochum führte in seinem Gastbeitrag in die Problematik des Arbeitnehmerbegriffes im deutschen Recht ein. Prof. Dr. Mark Freedland aus Oxford verwies auf die zentrale Bedeutung, die der Arbeitnehmerbegriff im Europäischen Arbeitsrecht besitzt. Dies sei Folge vermehrter Versuche von Arbeitgebern, größere Flexibilität in Arbeitsverträgen zu erreichen. Freedland hob hervor, die Arbeit der Studiengruppe sei ein äußerst wichtiger Beitrag zur Bestimmung des Arbeitnehmerbegriffs in Europa. Nach zwei Tagen intensiver Diskussionen über die Arbeitsrechtssituation der verschiedenen europäischen Länder wurde als Ergebnis der Konferenz ein kommentierter Text in der Form einer europäischen Richtlinie formuliert. Dieser "Gesetzestext" hält den "gemeinsamen Nenner" des Arbeitnehmerbegriffs in den europäischen Rechtsordnungen fest. In der Kommentierung des Textes werden dann Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Arbeitsrecht der einzelnen europäischen Länder näher herausgearbeitet. "Um im zusammen wachsenden Europa auch im Arbeitsrecht den Dialog über die Grenzen hinweg zu erleichtern, dürfen wir nicht nur gemeinsame Nenner suchen, sondern müssen auch die Unterschiede benennen.", so Waas. Die Veröffentlichung der Ergebnisse in Buchform soll im Frühsommer 2008 erfolgen. Quelle: idw |
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