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Gentechnisch veränderter Mais darf freigesetzt werden

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Alt 01.06.2007, 14:00
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Gentechnisch veränderter Mais darf freigesetzt werden

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt





Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute der Firma Monsanto die Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais zu wissenschaftlichen Zwecken unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Die Freisetzungen sollen stattfinden in Oberboihingen und Grünsfeld (Baden-Württemberg), Klein Lüsewitz und Gerdshagen (Mecklenburg-Vorpommern), Gerbitz und Bergzow (Sachsen-Anhalt), Rasslitz (Sachsen), Düllstadt (Bayern) und Niedermöllrich (Hessen). Die genehmigten Freisetzungsflächen umfassen eine Größe von maximal 5000 Quadratmetern je Standort. Die Firma Monsanto darf in den Jahren 2007 bis 2011 maximal 50.000 Pflanzen je Standort und Jahr freisetzen, am Standort Niedermöllrich in den Jahren 2008 bis 2011.


Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungs-versuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Um eine Verbreitung des gentechnisch veränderten Mais zu vermeiden, muss der Betreiber zwischen den Freisetzungsflächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen mit nicht gentechnisch verändertem Mais 200 Meter Abstand halten. Ferner ist um den gentechnisch veränderten Mais ein Gürtel aus konventionellem Mais zu säen, der zeitgleich mit dem Genmais blüht. Das gentechnisch veränderte Saat- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Eine Verfütterung oder die Verwendung des Mais als Lebensmittel sind nicht zulässig. Nicht für Analysen verwendetes Material muss vernichtet werden. Nach Abschluss des Freisetzungsversuchs wird eine einjährige Anbaupause für Mais eingehalten, um ggf. nachwachsende gentechnisch veränderte Maispflanzen entfernen zu können.


Die zur Freisetzung genehmigten Maissorten sind resistent gegen die Raupen des Schmetterlings "Maiszünsler" beziehungsweise gegen den Käfer "Maiswurzelbohrer" und seine Larven. Einige der Maissorten sind gegen den Wirkstoff Glyphosat resistent, der gegen Unkräuter eingesetzt wird. Bei den genehmigten Freisetzungsversuchen werden Kreuzungen der gentechnisch veränderten Maislinien MON89034 und MON88017 sowie MON89034 und NK603 ausgebracht. Die Pflanzen wurden auf konventionellem Wege miteinander gekreuzt und sollen die entsprechenden gentechnisch veränderten Eigenschaften der jeweiligen "Eltern" aufweisen, die ebenfalls freigesetzt werden. Im Rahmen der Freisetzung will der Antragsteller Empfehlungen zum Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel erarbeiten und die Eigenschaften der Pflanzen im Freiland untersuchen.


Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 15.000 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts für Naturschutz, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Robert Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, und der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in die Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen der betroffenen Bundesländer unterstützt.


HINTERGRUNDINFORMATION
Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.


Quelle: idw
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