Dies ist eine Diskussion zu Erster Schritt zum neuen Hochschulrat - HMWK bestätigt erste Mitglieder des neuen Gremiums innerhalb des Forums Nachrichten: Wissenschaft
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| Erster Schritt zum neuen Hochschulrat - HMWK bestätigt erste Mitglieder des neuen Gremiums Vier der Mitglieder wurden auf Vorschlag des Präsidiums ernannt, weitere vier auf Vorschlag des Senats. Über ein fünftes Mitglied, für das der Senat das Vorschlagsrecht hat, werden in den kommenden Wochen noch Beratungen stattfinden. Um das insgesamt 11-köpfige Gremium zu komplettieren, stehen zudem noch Vorschläge für je einen Vertreter des ebenfalls neu zu bildenden Hochschulkuratoriums sowie des HMWK aus. Die konstituierende Sitzung des Hochschulrats soll voraussichtlich im März 2008 stattfinden. Im Rahmen dieser Versammlung wird der Rat dann auch seine/n Vorsitzende/n bestimmen. Der Hochschulrat wird unter anderem bei der Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin mitwirken. Er beruft ferner nach dem Beschluss des Präsidiums das Stiftungskuratorium und stimmt nach dem Beschluss des Präsidiums und des Senats der Grundordnung zu. Bei den bislang bestätigten Mitglieder des Hochschulrats handelt es sich um: - Dr. Rolf-E. Breuer, ehemaliger Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Frankfurt am Main (Kandidat des Präsidiums) - Gabriele Eick, Unternehmensberaterin, Frankfurt am Main (Kandidatin des Präsidiums) - Dr. Nikolaus Hensel, Rechtsanwalt und Notar, Frankfurt am Main (Kandidat des Präsidiums) - Prof. Hermann Parzinger, Präsident des Deutschen Archäologischen Instituts, Berlin (Kandidat des Senats) - Prof. Ernst Th. Rietschel, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, Bonn (Kandidat des Senats) - Dr. Manuela Rottmann, Stadträtin und Dezernentin für Umwelt und Gesundheit der Stadt Frankfurt am Main (Kandidatin des Senats) - Prof. Axel A. Weber, Präsident der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main (Kandidat des Präsidiums) - Prof. Bernhard Zwissler, Direktor der Klinik für Anästhesiologie der Ludwig-Maximilians-Universität, München (Kandidat des Senats) Der bisherige Hochschulrat wurde mit Bildung der Stiftungsuniversität von Gesetzes wegen aufgelöst. Diese Maßnahme folgt § 100 k des Hessischen Hochschulgesetzes. Quelle: idw |
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