Dies ist eine Diskussion zu Bayerische Eliteförderung: Bayerns Universitäten erhalten Zuständigkeit für zentrales Auswahlverfahren innerhalb des Forums Nachrichten: Wissenschaft
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| Bayerische Eliteförderung: Bayerns Universitäten erhalten Zuständigkeit für zentrales Auswahlverfahren Das am 1. Mai 2005 in Kraft getretene Bayerische Eliteförderungsgesetz (BayEFG) ersetzt die bisherigen Graduiertenstipendien und eröffnet erstmals in Bayern die Förderung der Spitzenbegabungen für eigenständige Forschungsprojekte. Die an den Universitäten vorausgewählten Promotionsprojekte bzw. Forschungsvorhaben müssen sich im bayernweiten Wettbewerb durchsetzen. Pro Jahr werden bis zu 120 Stipendien in zwei Auswahlrunden vergeben. Die Förderung der Doktorandinnen und Doktoranden erfolgt im Rahmen von Exzellenzprogrammen in der Regel über die Dauer von zwei Jahren. Neben interdisziplinären, persönlichkeitsbildenden und berufsbezogenen Veranstaltungen sowie solchen, die der Vernetzung mit Exzellenzbereichen und der Förderung der Internationalität dienen, bildet die Vergabe von Geldstipendien das Kernstück der Graduiertenförderung. Die Geförderten erhalten zur Sicherung ihres Lebensunterhalts monatliche Stipendien. Der Grundbetrag des Stipendiums beträgt 900 ?; daneben kann ein Familienzuschlag in Höhe von 154 ? gewährt werden. Die Geförderten können neben den Stipendien Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten erhalten. Quelle: idw |
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