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Kein Führerschein für "böse Buben"?

Dies ist eine Diskussion zu Kein Führerschein für "böse Buben"? innerhalb des Forums Nachrichten: Verkehrsrecht

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Alt 16.06.2005, 14:50
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Kein Führerschein für "böse Buben"?

Berlin (DAV). Verwendet ein Straftäter für sein Verbrechen ein Auto, zum Beispiel zur Flucht, darf ihm dennoch nicht automatisch der Führerschein entzogen werden. Auf dieses Urteil vom 27. April 2005 des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe verweist die Deutsche Anwaltauskunft (AZ: Gsst 2/04).

In dem jetzt höchstrichterlich entschiedenen Rechtsstreit ging es um die Frage, ob in Fällen, in denen der Täter ein Fahrzeug benutzt hat, der Entzug der Fahrerlaubnis auch der Kriminalitätsvorbeugung oder allein der Sicherheit des Straßenverkehrs dient. In den drei behandelten Fällen hatten die jeweiligen Täter Autos für Scheckkartenbetrug an Tankstellen, den Abtransport von Diebesgut bzw. zum Drogentransport genutzt. In den Prozessen bekamen die Angeklagten nicht nur eine Freiheitsstrafe, sondern ihnen wurde auch jeweils der Führerschein entzogen.

Der BGH urteilte nun, dass das Einbehalten des Führerscheins im Zusammenhang mit Straftaten an strenge Bedingungen geknüpft werden müsse. Maßstab sei die richterliche Beurteilung der künftigen Gefährlichkeit des Angeklagten für den öffentlichen Straßenverkehr. Die Richter betonten, es sei nicht selbstverständlich, dass Straftäter gleichzeitig auch eine Gefahr für die Verkehrssicherheit bedeuten müssen.

Nun können die Täter nach Entlassung aus der Haft selbst mit dem PKW nach Hause fahren.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de
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