Dies ist eine Diskussion zu BayObLG: Polizisten-Frage nach Alkohol am Steuer ist noch keine Vernehmung innerhalb des Forums Nachrichten: Verkehrsrecht
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| BayObLG: Polizisten-Frage nach Alkohol am Steuer ist noch keine Vernehmung Ein Autofahrer war in eine verdachtsunabhängige Kontrolle geraten. Der kontrollierende Polizist roch im Fahrzeuginneren Alkohol und fragte den Betroffenen nach einem eventuellen Alkoholkonsum. Der Mann gab an, zwei Bier getrunken zu haben. Daraufhin wurde er über seine Rechte belehrt, verweigerte jede weitere Aussage und wurde deshalb zu einem Atemalkoholtest auf die Wache gebracht. Das Ergebnis: 0,35 mg/l (die Grenze liegt bei 0,25 mg/l). Daraus folgte eine vom Amtsgericht verhängte Geldbuße von 250 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Das Argument des Betroffenen, seine Äußerung gegenüber dem Polizisten dürfe mit allen Konsequenzen nicht verwertet werden, weil eine Beschuldigtenbelehrung unterblieben sei, fand vor den Richtern kein Gehör: Die erste Frage bei einer Verkehrskontrolle sei in aller Regel keine Vernehmung, sondern diene lediglich der Vorinformation des Polizisten, meinte das Gericht. Entsprechend gelte der befragte Autofahrer zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht als Beschuldigter, der über seine Rechte - beispielsweise das der Aussageverweigerung - hingewiesen werden müsse. Als Konsequenz habe seine Aussage zwei Bier als Grundlage für die weiteren Ermittlungshandlungen das Urteil herhalten dürfen, entschieden die bayerischen Richter und wiesen die Rechtsbeschwerde des Betroffenen ab. Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 21. Mai 2003 Aktenzeichen: 2 ObOWi 219/03 Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein Weitere Informationen zu diesem Thema:
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