Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Abbiegendes Auto: Nicht allein auf’s Blinken verlassen

Dies ist eine Diskussion zu Abbiegendes Auto: Nicht allein auf’s Blinken verlassen innerhalb des Forums Nachrichten: Verkehrsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.04.2012, 14:14
News-Robot
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 3.725
Keine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Abbiegendes Auto: Nicht allein auf’s Blinken verlassen

Arnsberg/Berlin (DAV). Ein Autofahrer muss beim Abbiegen besonders aufpassen und darf sich nicht auf das Blinken eines anderen Autos verlassen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 23. November 2011 macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam (AZ: I - 5 S 104/11).

Die Autofahrerin wollte von der Straße nach rechts in eine Tankstelle einbiegen und setzte den rechten Blinker. Kurz vor der Einfahrt änderte sie ihre Absicht und fuhr geradeaus weiter. Dabei kollidierte sie mit einem Wagen, der die Tankstelle über die Einfahrt soeben verlassen wollte. Die Haftpflichtversicherung des Fahrers dieses Fahrzeugs übernahm zwei Drittel des Schadens. Die Frau klagte auf vollständige Erstattung ihrer Kosten. Sie argumentierte, sie habe den Blinker noch rechtzeitig wieder ausgeschaltet.

In zweiter Instanz hatte die Frau Erfolg. Den Fahrer des anderen Fahrzeugs treffe ein ganz überwiegendes Verschulden an dem Unfall. Der Klägerin sei irreführendes Blinken nicht vorzuwerfen. Der Wartepflichtige dürfe nicht allein auf das Blinken des anderen Fahrzeugs vertrauen, sondern müsse abwarten, bis das vorfahrtberechtigte Fahrzeug die Geschwindigkeit herabsetze und mit dem Abbiegen beginne. Im vorliegenden Fall hatte die Frau zwar bereits die Geschwindigkeit gedrosselt, jedoch mit dem Abbiegen selbst noch nicht begonnen.

Quelle: Verkehrsrechtsanwälte im DAV
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gaspistole allein im Auto bwz in der Hose mit KWS Waffenrecht 04.08.2011 08:40
TierschG vs. StVO / Hund allein im Auto und Laufenlassen des Motors zwecks Kühlung Tierrecht 07.07.2011 22:37
HILFE A kauft von B Auto und bezahlt Auto nicht klaut Papiere u meldet es nicht ab ! Strafrecht / Strafprozeßrecht 02.03.2009 03:03
Unfall - Roller erwischt abbiegendes Auto Straßenverkehrsrecht 26.05.2007 18:11
Wer links abbiegendes Auto überholt und rammt, haftet für den Schaden Nachrichten: Verkehrsrecht 16.10.2006 18:55





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios