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Zeitpunkt der Betriebsveräußerung entscheidend für Gewährung des Freibetrags

Dies ist eine Diskussion zu Zeitpunkt der Betriebsveräußerung entscheidend für Gewährung des Freibetrags innerhalb des Forums Nachrichten: Steuern und Wirtschaft

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Alt 30.05.2008, 11:50
Memento Verlag AG
 
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Zeitpunkt der Betriebsveräußerung entscheidend für Gewährung des Freibetrags

Der Freibetrag bei Betriebsveräußerungen wird nur gewährt, wenn der Veräußerer die Voraussetzungen im Zeitpunkt der Veräußerung bereits erfüllt (BFH vom 28.11.2007, Az. X R 12/07).

Die Gewährung des Freibetrags (§ 16 Abs. 4 EStG) setzt voraus, dass der Veräußerer entweder das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist. Im Streitfall hatte der Kläger sein Unternehmen zur Mitte des Jahres veräußert; seinen 55. Geburtstag feierte er am 26.12. desselben Jahres. Er ging davon aus, dass es ausreichend sei, wenn er die Altersgrenze im VZ der Veräußerung erreiche. Das Finanzamt versagte ihm jedoch den Abzug des Freibetrags.
Wie bereits die Vorinstanz bestätigte der BFH die Auffassung der Verwaltung: Die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags müssten bereits im Zeitpunkt der Veräußerung erfüllt sein, auch wenn dies dem Gesetzeswortlaut nicht eindeutig zu entnehmen sei. Zwar sei im Jahr 1996 der bislang eindeutige Gesetzeswortlaut geändert worden, die Gesetzesbegründung enthalte aber keinen Hinweis darauf, dass damit eine Änderung hinsichtlich des Betrachtungszeitpunkts verbunden sein sollte. Entscheidend sei daher nach wie vor der Zeitpunkt der Veräußerung (= Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen). Dies entspräche der herrschenden Literaturmeinung und ergäbe sich nicht zuletzt auch aus der Analogie mit dem Merkmal der ,,dauernden Berufsunfähigkeit", welches offensichtlich bereits im Zeitpunkt der Veräußerung vorgelegen haben müsse.

Quelle: BFH online

In Kooperation mit der (c) Memento Verlag AG
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