Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes

Dies ist eine Diskussion zu Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes innerhalb des Forums Nachrichten: Steuern und Wirtschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.05.2008, 11:50
Memento Verlag AG
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 536
Keine Wertung, memento.de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, memento.de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, memento.de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, memento.de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, memento.de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, memento.de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, memento.de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, memento.de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, memento.de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, memento.de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes


Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes bestätigt und damit der Auffassung der Finanzverwaltung diesbezüglich eine Absage erteilt (BFH vom 22.11.07, Az. V R 43/06).

Der BFH hatte im Jahr 2006 entschieden, dass für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes zwischen Erhaltungsaufwendungen und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unterschieden werden muss. Reine Erhaltungsaufwendungen seien für den Vorsteuerabzug direkt dem jeweiligen Gebäudeteil zuzuordnen, während Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab für das gesamte Gebäude zu ermitteln seien. Dieser könne ein Flächenschlüssel oder ein Umsatzschlüssel sein. Ein sog. Investitionsschlüssel sei jedoch nicht zulässig (BFH vom 28.9.2006, Az. V R 43/03). Die Finanzverwaltung hatte auf diese Entscheidung mit einem Nichtanwendungserlass reagiert (BMF vom 22.5.2007, Az. IV A 5 - S 7306/07/0003, BStBl. I 2007, 482).

Der BFH stellte nun klar, dass Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils die Anschaffung oder Herstellung eines bestimmten Gegenstands, bei einem Gebäude also dieses einheitliche Gebäude und nicht ,,bestimmte Gebäudeteile" betreffen. Werden dagegen lediglich ,,bestimmte Gebäudeteile" angeschafft oder hergestellt, so seien sie der jeweilige Gegenstand (soweit die Beurteilung als Erhaltungsaufwand am Gebäude nicht eingreift).

Quelle: BFH online


In Kooperation mit der (c) Memento Verlag AG
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Gebäudes Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 29.04.2009 12:30
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 04.02.2009 12:00
BMF hebt Nichtanwendungserlass zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden auf Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 02.10.2008 16:30
Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 20.08.2008 16:30
Verkauf einer gemischt genutzten Immobilie Immobilienrecht 16.07.2007 17:17





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN