Dies ist eine Diskussion zu Umsatzsteuer-Vorauszahlung gilt als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe innerhalb des Forums Nachrichten: Steuern und Wirtschaft
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| Umsatzsteuer-Vorauszahlung gilt als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe Die Entscheidung betrifft Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Bei diesen sind Ausgaben regelmäßig in dem Jahr zu erfassen, in dem sie abfließen (§ 11 Abs. 2 S. EStG). Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. Diese werden dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeordnet, wenn sie kurze Zeit (max. 10 Tage) vor Beginn oder nach Ende dieses Jahres abgeflossen sind. Im Streitfall ging es nun um die Frage, ob eine Umsatzsteuervorauszahlung, die jeweils zum 10. des Folgemonats fällig ist, als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im Sinne der o.g. Vorschrift zu beurteilen ist. Der BFH hat dies nun - im Gegensatz zur Vorinstanz - bejaht. Quelle: BFH online In Kooperation mit der (c) Memento Verlag AG |
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