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Umsatzsteuer-Vorauszahlung gilt als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe

Dies ist eine Diskussion zu Umsatzsteuer-Vorauszahlung gilt als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe innerhalb des Forums Nachrichten: Steuern und Wirtschaft

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Alt 30.05.2008, 11:50
Memento Verlag AG
 
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Umsatzsteuer-Vorauszahlung gilt als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe

Der BFH hat entschieden, dass eine für das Vorjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im Vorjahr abziehbar ist (BFH vom 1.8.2007, Az. XI R 48/05).

Die Entscheidung betrifft Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Bei diesen sind Ausgaben regelmäßig in dem Jahr zu erfassen, in dem sie abfließen (§ 11 Abs. 2 S. EStG). Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. Diese werden dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeordnet, wenn sie kurze Zeit (max. 10 Tage) vor Beginn oder nach Ende dieses Jahres abgeflossen sind.
Im Streitfall ging es nun um die Frage, ob eine Umsatzsteuervorauszahlung, die jeweils zum 10. des Folgemonats fällig ist, als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im Sinne der o.g. Vorschrift zu beurteilen ist. Der BFH hat dies nun - im Gegensatz zur Vorinstanz - bejaht.

Quelle: BFH online

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