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Nachholverbot für Pensionsrückstellungen geht dem formellen Bilanzenzusammenhang vor

Dies ist eine Diskussion zu Nachholverbot für Pensionsrückstellungen geht dem formellen Bilanzenzusammenhang vor innerhalb des Forums Nachrichten: Steuern und Wirtschaft

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Alt 11.06.2008, 19:30
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Nachholverbot für Pensionsrückstellungen geht dem formellen Bilanzenzusammenhang vor

Der BFH hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der für Pensionszusagen, die nach dem 31.12.1986 erteilt worden sind (sog. Neuzusagen) handels- wie steuerrechtlich eine Rückstellung zu bilden ist (BFH vom 13.2.2008, Az. I R 44/07).

Gleichzeitig entschied er, dass das Nachholverbot für Pensionsrückstellungen (§ 6a Abs. 4 S. 1 EStG) Vorrang vor dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs hat.
Im Streitfall hatte es eine GmbH unterlassen, Rückstellungen für die Pensionszusagen (Neuzusagen) ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer zu bilden. Ebenfalls unberücksichtigt blieben die Ansprüche aus den zur Rückdeckung der Zusagen abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen. Die entsprechenden Veranlagungen wurden bestandskräftig. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde der Fehler bemerkt.

Da die ursprünglichen Bescheide bereits bestandskräftig waren, musste die Korrektur in der Schlussbilanz des ersten Jahres, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich war, erfolgen (Prinzip des formellen Bilanzenzusammenhangs). Dieses Prinzip werde - so der BFH - allerdings durch das sog. Nachholverbot begrenzt, das die Zuführung zu einer Pensionsrückstellung auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Teilwert am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres und dem Teilwert am Schluss des betrachteten Jahres beschränkt. Unabhängig davon seien die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen in voller Höhe mit ihrem Teilwert zu aktivieren, da das Nachholverbot nicht auf diese Ansprüche übetragen werden dürfe.

Quelle: BFH online


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