Dies ist eine Diskussion zu Aufteilung einer Gesamtschuld zusammen zur Einkommensteuer veranlagter Ehegatten nach Tod eines Ehegatten innerhalb des Forums Nachrichten: Steuern und Wirtschaft
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Thema bewerten | Ansicht |
| |||
| Aufteilung einer Gesamtschuld zusammen zur Einkommensteuer veranlagter Ehegatten nach Tod eines Ehegatten Zusammenveranlagte Ehegatten sind Gesamtschuldner ihrer gemeinsamen Einkommensteuer (§ 26b EStG, § 44 Abs. 1 AO). Im Fall einer Vollstreckung kann jeder der Ehegatten beantragen, dass die Vollstreckung wegen der genannten Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich bei einer Aufteilung der Steuern ergibt (§§ 268, 278 AO). Auf diese Weise soll der einzelne zusammen veranlagte Ehegatte im Fall der Vollstreckung nicht schlechter gestellt werden als ein nicht zusammen veranlagter und deshalb im Vollstreckungsverfahren als Einzelschuldner zu behandelnder Steuerpflichtiger. Nach Auffassung des BFH ist in erweiternder und auch verfassungskonformer Auslegung des Gesetzeswortlautes (§ 268 AO) eine solche Aufteilung auch dann zulässig, wenn bei Bestehen einer Gesamtschuld von zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten ein Ehepartner verstirbt und der überlebende Ehegatte dessen Gesamtrechtsnachfolger wird. Nach dem Gesetzeswortlaute stehe jedem zusammen veranlagten Ehegatten in eigener Person ein Antragsrecht zu. Dieses Antragsrecht gehe nicht durch den Tod des anderen Ehegatten, den der überlebende Ehegatte als Gesamtrechtsnachfolger beerbt hat, verloren. Auch nach dem Tod eines zusammen veranlagten Ehegatten könne ein Bedürfnis bestehen, eine fortbestehende Gesamtschuld im Wege der Aufteilung dem Erblasser und dem Erben zuzuordnen. Zwar handele es sich bei Eigenvermögen des Erben und Nachlass zivilrechtlich nicht um zwei getrennte Vermögensmassen. Die Aufteilung einer Steuerschuld könne jedoch bereits vor und außerhalb einer Nachlassverwaltung oder einer Nachlassinsolvenz erforderlich sein, um die Höhe der Nachlassverbindlichkeiten zuverlässig feststellen zu können. Quelle: BFH online In Kooperation mit der (c) Memento Verlag AG |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | Thema bewerten |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der Einkommensteuer | Nachrichten: Steuern und Wirtschaft | 29.01.2009 11:33 |
| Einkommensteuer-Erstattungsanspruch zusammen veranlagter Eheleute | Nachrichten: Steuern und Wirtschaft | 17.11.2008 16:30 |
| LG Coburg zur Haftung eines Ehegatten für Schulden | Nachrichten: Recht & Gesetz | 13.08.2007 10:49 |
| Auskunft über das Vermögen eines Ehegatten bei Trennung | Familienrecht | 08.09.2006 20:24 |
| Zweitwohnungssteuer für berufsbedingte Zweitwohnung eines Ehegatten unzulässig | Nachrichten: Recht & Gesetz | 11.11.2005 09:45 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios