Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsverweis für gewaltätige Ehemanner gilt auch über Weihnachten innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Wohnungsverweis für gewaltätige Ehemanner gilt auch über Weihnachten Anlass für das Eilverfahren war ein Ehestreit am 18. Dezember 2011. Der Antragsteller hatte während der Auseinandersetzung seiner Ehefrau mehrfach ins Gesicht geschlagen. Der achtjährige Sohn verständigte aus Angst um seine Mutter daraufhin die Polizei. Die Polizeibeamten sprachen einen Wohnungsverweis aus und verboten dem Mann, innerhalb von zehn Tagen in die Wohnung zurückzukehren. Damit fiel Weihnachten unter dem eigenen Weihnachtsbaum für den Mann aus. Die verletzte Ehefrau wurde zur Behandlung ins Uniklinikum gebracht. Trotz der Verletzungen und wohl auch wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes folgte innerhalb kurzer Zeit wieder die Versöhnung der Eheleute. Auch die Frau wollte Weihnachten mit ihrem Mann zusammen feiern. Sie setzte sich daher für eine vorzeitige Rückkehr ihres Gatten ein. Doch die Aachener Verwaltungsrichter lehnten dies ab. Selbst wenn das Opfer die vorzeitige Rückkehr ihres Ehemannes wünsche, müsse die Zehntagesfrist eingehalten werden. Es stehe nicht in der Freiheit der Ehefrau, sich erneut der von der Polizei angenommenen Gefahr auszusetzen. Dem stehe der Schutzauftrag des Staates für Leben und körperliche Unversehrtheit entgegen, so das Verwaltungsgericht. Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltskanzlei Foto: Andreas P - Fotolia.com |
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