Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Weihnachtsfeier ist Dienst

Dies ist eine Diskussion zu Weihnachtsfeier ist Dienst innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2007, 16:35
News-Robot
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 3.714
Keine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Weihnachtsfeier ist Dienst

Frankfurt a. M./Berlin (DAV). Dienstliche Weihnachtsfeiern gelten nach einem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 24. Januar 2006 (AZ: S 10 U 2623/03) jedenfalls solange als „Dienst“, bis auch der Chef nach Hause geht. Damit besteht während dieser Zeit auch betrieblicher Unfallschutz, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.

In dem Fall war ein Verwaltungsangestellter während der Weihnachtsfeier seines Amtes betrunken eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich dabei ein Schädel-Hirn-Trauma zugezogen. Die gesetzliche Unfallversicherung verweigerte die Leistungen mit der Begründung, dass die Feier bereits beendet gewesen sei. Die letzten Gäste – der Kläger, der Amtsleiter und die Pächter der Gaststätte – wären nur noch bei einem privaten Treffen gewesen.

Dem folgte das Sozialgericht nicht und entschied, eine Weihnachtsfeier sei eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, die bis zu ihrem offiziellen Ende unter dem Schutz der Unfallversicherung stehe. Ein offizielles Ende der Veranstaltung habe es zwar nicht gegeben, jedoch hätten die verbliebenen Gäste von einer Fortdauer der Veranstaltung ausgehen können, da auch der Vorgesetzte noch anwesend war. Einer Betriebsfeier förderlich sei sicherlich das gesellige Ausharrungsvermögen von Dienstvorgesetzten.

Niemand soll das Urteil aber als Freibrief für übermäßigen Alkoholgenuss auf Betriebsfeiern missverstehen. Gegebenenfalls sei auch ein Alkoholverbot zu beachten. Bei Streitigkeiten mit der Sozialversicherung sollte man auf gleicher Höhe agieren und eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - antwaltauskunft.de
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Weihnachtsfeier ist Dienst Nachrichten: Arbeitsrecht 03.12.2008 15:49
Weihnachtsfeier endet auch bevor der Chef geht Nachrichten: Recht & Gesetz 11.03.2008 09:01
Dienstpostenbeschreibung im öff. Dienst Beamtenrecht 11.01.2007 07:07
Weihnachtsfeier ist Dienst Nachrichten: Arbeitsrecht 07.12.2006 10:03
Alkohol im Dienst Arbeitsrecht 13.06.2006 17:35





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN