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Warnung vor E-Zigaretten erlaubt

Dies ist eine Diskussion zu Warnung vor E-Zigaretten erlaubt innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 18.01.2012, 10:14
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Warnung vor E-Zigaretten erlaubt

Düsseldorf (jur). Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen darf weiter vor den neuen sogenannten E-Zigaretten warnen. Das Ministerium sei generell befugt, „öffentlichkeitswirksame Informationen“ zu Arzneimitteln und Medizinprodukten herausgeben, heißt es in einem am Dienstag, 17. Januar 2012, bekanntgegebenen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf vom Vortag (Az.: 16 L 2043/11).

Seit einiger Zeit sind E-Zigaretten auf dem Markt. Sie sollen qualmfreies Rauchen ermöglichen. Der Suchtstoff Nikotin wird aus einer in der „Zigarette“ enthaltenen Flüssigkeit freigesetzt.

Die grüne Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens, warnte am 16. Dezember 2011 in einer Pressemitteilung öffentlich vor dem neuen Produkt. Gesundheitliche Risiken auch für Passivraucher des entstehenden Dampfs seien noch völlig ungeklärt. Es bestehe ein Verdacht auf allergieauslösende Substanzen.

Ohnehin seien Handel und Verkauf der E-Zigaretten ohne Zulassung in Deutschland verboten, so die Ministerin weiter. Denn die Nikotinflüssigkeit sei als Arzneimittel anzusehen, die Zigaretten selbst als „Medizinprodukte“. Für beides benötigten die Hersteller eine Zulassung.

Ein Hersteller und Händler von E-Zigaretten klagte, das Gesundheitsministerium dürfe solche Warnungen nicht öffentlich abgeben. Das VG wies den Antrag jedoch ab: Das Ministerium sei fachlich zuständig und seine Einschätzung, die Nikotinflüssigkeit sei ein Arzneimittel, sei zumindest „vertretbar“.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltskanzlei
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