Dies ist eine Diskussion zu Vorzeitige Kündigung eines Vertrags über eine Mobilfunksendeanlage ist unwirksam innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Thema bewerten | Ansicht |
| |||
| Vorzeitige Kündigung eines Vertrags über eine Mobilfunksendeanlage ist unwirksam Die Klägerin hatte mit Mietvertrag dem Mobilfunkbetreiber die Aufstellung einer Mobilfunksendeanlage für die Dauer von 20 Jahren gestattet. In dem Vertrag wurde lediglich dem beklagten Mobilfunkbetreiber ein vorzeitiges Kündigungsrecht nach einer Vertragsdauer von 10 Jahren zugestanden. Die Klägerin ist nunmehr der Auffassung, dass für sie wegen der in der Bevölkerung herrschenden Beunruhigung über die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren, die Durchführung der 20-jährigen Vertragslaufzeit nicht zumutbar sei und sie unangemessen benachteilige. Daher hat sie das Mietverhältnis gekündigt und begehrt von dem Beklagten mit ihrer Klage die Entfernung der Anlage. Das Landgericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass Verträge zwischen Kaufleuten über die Errichtung einer Mobilfunkanlage nur dann unwirksam seien, wenn sie den anderen Vertragspartner unangemessen benachteiligten. Dabei gäbe es keinen allgemeinen Grundsatz, dass eine 20-jährige Vertragslaufzeit generell unbillig und unzulässig sei. Dies könne nur angenommen werden, wenn der Vertragspartner unter Ausnutzung eines Ungleichgewichts in unzulässiger Weise geknebelt werde. Auch sei es im Gewerberecht nicht zu beanstanden, wenn, wie vorliegend, unterschiedliche Kündigungsfristen vereinbart seien. Sofern von einer Anlage unzumutbare Störungen oder Belästigungen ausgingen, könne der Mietvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden. Vorliegend seien konkrete Gesundheitsgefahren durch die Anlage jedoch nicht ersichtlich, so dass eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nicht zulässig sei. Allgemeine Befürchtungen in der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren von Mobilfunkanlagen stellten, sofern keine konkreten Anhaltspunkte vorlägen, keinen wichtigen Grund dar, der zur Kündigung berechtige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Urteil vom 04.03.2005, Az.: 5 O 128/04 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | Thema bewerten |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kündigung eines Vertrags zur Erstellung eines Online Shops | Internetrecht | 07.06.2009 19:25 |
| vorzeitige Kündigung eines Handyvertrages... | Verbraucherrecht | 30.01.2009 10:15 |
| Vorzeitige Kündigung eines Ausbildungsvertrags | Arbeitsrecht | 23.11.2008 23:35 |
| Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags | Arbeitsrecht | 10.07.2008 12:11 |
| Kündigung eines Vertrags | Bürgerliches Recht allgemein | 13.01.2004 18:29 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios