Dies ist eine Diskussion zu Vorsicht bei Dachlawinen! innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Thema bewerten | Ansicht |
| |||
| Vorsicht bei Dachlawinen! Eine Angestellte hatte auf dem Hof ihres Arbeitgebers im Landkreis München geparkt. Allerdings nutzte sie nicht die geräumten Stellplätze auf der Nordseite, sondern eine weitere Parkfläche auf der Ostseite des Gebäudes. Eine herabstürzende Dachlawine dellte das Autodach ein und zerstörte Frontscheibe und Scheibenwischer – ein Schaden von insgesamt 2.034 Euro. Der Ehemann, dem das Auto gehörte, meinte, die Firma müsse diesen Schaden ersetzen, weil sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Doch so weit gehen die Pflichten der Hauseigentümer nicht. Das Parken erfolgte „auf eigenes Risiko“, heißt es in dem inzwischen rechtskräftigen Münchner Urteil vom 16. Juni 2011. Grundsätzlich sei jeder zunächst selbst verpflichtet, sich selbst zu schützen. Hauseigentümer müssten nur dann Schneefanggitter anbringen, wenn dies vorgeschrieben sei, oder wenn Art und Lage des Gebäudes ausnahmsweise besondere Gefahren erwarten lassen. Das aber sei hier nicht der Fall gewesen, urteilte das Amtsgericht. In Oberbayern gebe es regelmäßig Schnee, und die Gefahr von Dachlawinen sei den Menschen bekannt. Mit sechs Metern sei das Haus nicht besonders hoch und das Dach habe eine Neigung von nur 25 Grad gehabt. Zudem sei auf der Nordseite geräumt gewesen, auf der Ostseite dagegen nicht. Damit habe die Firma deutlich gemacht, dass ein Parken dort nicht gewollt war. Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage Foto: © Siegfried Schnepf - Fotolia.com |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | Thema bewerten |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Vorsicht auf Privatparkplätzen | Nachrichten: Verkehrsrecht | 14.11.2008 16:22 |
| Vorsicht: Grillunfälle! | Nachrichten: Wissenschaft | 31.05.2007 14:00 |
| Vorsicht bei Billigheimern | Nachrichten: Recht & Gesetz | 09.01.2007 15:22 |
| Keine allgemeine Schutzpflicht vor Dachlawinen | Nachrichten: Mietrecht | 05.11.2004 20:41 |
| Wer haftet bei "Dachlawinen"? | Nachrichten: Mietrecht | 05.11.2004 20:40 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios