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Vorsicht bei Dachlawinen!

Dies ist eine Diskussion zu Vorsicht bei Dachlawinen! innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 14.12.2011, 15:36
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Vorsicht bei Dachlawinen!

München (jur). Wer an einer verschneiten Dachschräge entlanggeht oder dort sein Auto parkt, ist selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Die Hausbesitzer sind in der Regel nicht verpflichtet, für einen Schutz vor Dachlawinen zu sorgen, heißt es in einem am Montag, 12. Dezember 2011, bekanntgegebenen Urteil des Amtsgerichts München (Az.: C 7022/11).

Eine Angestellte hatte auf dem Hof ihres Arbeitgebers im Landkreis München geparkt. Allerdings nutzte sie nicht die geräumten Stellplätze auf der Nordseite, sondern eine weitere Parkfläche auf der Ostseite des Gebäudes. Eine herabstürzende Dachlawine dellte das Autodach ein und zerstörte Frontscheibe und Scheibenwischer – ein Schaden von insgesamt 2.034 Euro. Der Ehemann, dem das Auto gehörte, meinte, die Firma müsse diesen Schaden ersetzen, weil sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei.

Doch so weit gehen die Pflichten der Hauseigentümer nicht. Das Parken erfolgte „auf eigenes Risiko“, heißt es in dem inzwischen rechtskräftigen Münchner Urteil vom 16. Juni 2011. Grundsätzlich sei jeder zunächst selbst verpflichtet, sich selbst zu schützen. Hauseigentümer müssten nur dann Schneefanggitter anbringen, wenn dies vorgeschrieben sei, oder wenn Art und Lage des Gebäudes ausnahmsweise besondere Gefahren erwarten lassen.

Das aber sei hier nicht der Fall gewesen, urteilte das Amtsgericht. In Oberbayern gebe es regelmäßig Schnee, und die Gefahr von Dachlawinen sei den Menschen bekannt. Mit sechs Metern sei das Haus nicht besonders hoch und das Dach habe eine Neigung von nur 25 Grad gehabt. Zudem sei auf der Nordseite geräumt gewesen, auf der Ostseite dagegen nicht. Damit habe die Firma deutlich gemacht, dass ein Parken dort nicht gewollt war.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Foto: © Siegfried Schnepf - Fotolia.com
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